15.05.2012

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. April 2012

2. Information über den Verfahrensstand des Neubaugebiets "An der Schule"

3. Bauvoranfrage Josef Albert; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

4. Verbesserung der Straßensituation am Streitbaum

5. Anschaffung von Verdunklungsrollläden für das Schulhaus Hetzles

6. Beteiligung der Gemeinde Hetzles an den Kosten über den Neubau einer Mensa in der Mittelschule Neunkirchen am Brand

7. Regionalplan Oberfranken-West; Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 "Windenergie" (siehe Anlage)

Verlauf

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. April 2012

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2012 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 12 : 0

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2. Information über den Verfahrensstand des Neubaugebiets "An der Schule"

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die für das geplante Baugebiet erforderlichen Flächen von der Gemeinde erworben werden müssen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden dies­bezügliche zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

ohne Beschluss

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3. Bauvoranfrage Josef Albert; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FI.-Nr. 2192/8, Hirtengasse o. Nr.

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 13.12.2011 mit dem Bauvorhaben befasst. Damals wurde der Bauvoranfrage zugestimmt. Das Landratsamt Forchheim hat den An­tragstellern mit Schreiben vom 01.03.2012 formlos mitgeteilt, dass eine Bebauung des o.g. Grundstücks unzulässig ist, da das Grundstück im Außenbereich liegt.

In diesem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass für eine rechtsmittelfähige Entschei­dung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung des Grundstücks ein formeller Antrag auf Vorbescheid mit den dafür erforderlichen Antragsunterlagen dreifach über die Ge­meinde Hetzles einzureichen ist. Dies ist nun erfolgt.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, die Fläche ist im Flächennutzungsplan als „Intensivobstplantage/Streuobstbestand" ausgewiesen. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, welches im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Öffentliche Belan­ge werden beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Dies ist hier gegeben.

Der Gemeinderat beschließt, der Bauvoranfrage aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zuzu­stimmen.

Beschluss: 6 : 6 (abgelehnt)

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4. Verbesserung der Straßensituation am Streitbaum

Am 28.04.2012 fand durch den Gemeinderat eine Begehung der Gemeindeverbindungsstraße „Zum Streitbaum" statt. Für die Sanierung der Straße liegt ein Angebot der Firma Tauber Bau vom 17.04.2012 in Höhe von 12.834,15 € (brutto) vor. Aufgrund der Ortsbegehung wurde noch ein zusätzliches Angebot für die Errichtung einer Rinne vorgelegt. Die Kosten für eine 2-zeilige Rinne belaufen sich auf 9.442,65 € (brutto) laut Angebot vom 08.05.2012.

Der Gemeinderat beschließt, eine Sanierung inhaltlich gemäß Angebot der Firma Tauber Bau 17.04.2012 mit zusätzlich seitlichen Rinnen an den Grundstückeinfahrten durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt drei Angebote hierfür einzuholen.

Beschluss: 7 : 5

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5. Anschaffung von Verdunklungsrollläden für das Schulhaus Hetzles

Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Vorsitzenden, der Schulleitung sowie Herrn Klaus Förtsch, Fa. Kairos, wurden die verschiedenen Möglichkeiten der Verdunkelung angesprochen.

Eine Verdunkelung mit Kettenzugrollos wird als sinnvollste Lösung angesehen. Es wurde festge­legt, dass vorerst nur ein Klassenzimmer mit Verdunkelungsrollos ausgestattet wird, um festzu­stellen, ob der Verdunkelungsgrad ausreichend ist.

Die Fa. Kairos hat ein Angebot für. drei Rollos inkl. Montage zum Preis von 1.632,91 € (brutto) abgegeben. Die Verwaltung wird ein Vergleichsangebot einholen. Der Gemeinderat beschließt, der Anschaffung von Verdunkelungsrollos für ein Klassenzimmer zuzustimmen. Der Auftrag wird an den günstigsten Anbieier erteilt.

Beschluss: 9 : 3

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6. Beteiligung der Gemeinde Hetzles an den Kosten über den Neubau einer Mensa in der Mittelschule Neunkirchen am Brand

Der 1 .Bürgermeister unterrichtet über die Schulverbandssitzung für die Mittelschule Neunkirchen a.Br. vom 25.04.2012.

Architekt Lutz Pasemann hat in dieser Sitzung eine Entwurfsplanung für den Bau einer Mensa für die Ganztagesschule an der Mittelschule vorgestellt. Die Entwurfsplanung wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Mit der Regierung von Oberfranken wurde im Vorfeld die Zuschussfähig­keit des Vorhabens abgestimmt. Derzeit werden für die Ganztagesschule 50% Zuschuss ge­währt. Die voraussichtlichen Baukosten betragen 520.000 € zuzüglich der Ausstattung mit mobi­len Möbeln.

Nach der Verbandssatzung werden die Investitionskosten auf die Mitgliedsgemeinden nach der Schülerzahl umgelegt. Auf Basis des Haushalts 2012 würden auf die Gemeinde Hetzles somit 11,48% der nicht geförderten Kosten entfallen, dies entspricht ca. 30.000 € (ohne Ausstattungs­kosten).

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Investitionsvorhaben des Schulverbandes der Mittelschule Neunkirchen a. Br. zur Errichtung einer Mensa. Die im Rahmen der Investitionsumlage auf die Gemeinde Hetzles entfallenden Kosten von zunächst ca. 30.000 € sind im Haushalt 2013 zu be­rücksichtigen. Sollte die Baumaßnahme noch im Jahr 2012 zur Durchführung gelangen, so wird einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt zugestimmt, soweit für die notwendi­gen Mittel eine haushaltsmäßige Deckung besteht.

Beschluss: 12 :0

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7. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 "Windenergie"

Dem Gemeinderat Hetzles wurden die Anhörungsunterlagen zur Kenntnis zugesandt. Weiterhin wird die „Empfehlung von über 200 Hetzleser Bürgern an den Gemeinderat, anlässlich der Bür­gerversammlung am 10.05.2012" an die Gemeinderatsmitglieder verteilt.

Die Fortschreibung des Regionalplans wird in der Zeit vom 29.05. - 27.07.2012 während der all­gemeinen Öffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West gegeben.

Der Gemeinderat wird in seiner Juli-Sitzung zur Regionalplanänderung Stellung nehmen.

ohne Beschluss

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