17.07.2012
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. Juni 2012
2. Bauantrag Daniel Albert; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fi„·Nr. 2192/7
3. Brandschutzkonzept Schule; Grundsatzbeschluss für die anstehenden Auftragsvergaben
5. Geländer für Brücke "Am Hohen Rain"; Kostenangebot
Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2010; Feststellung und Entlastung
7. Abbau der Außentreppe der Schule
8. Ausbesserung Streitbaumstraße
Verlauf
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. Juni 2012
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. Juni 2012 werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss: 10 : 0
Die Gemeinderatsmitglieder Hans Singer und Franz Braun kommen zur Sitzung hinzu.
2. Bauantrag Daniel Albert; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 2192/7
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Fl.-Nr. 2192/7, Hirtengasse o. Nr
Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 13.12.2011 mit dem Bauvorhaben befasst. Damals wurde der Bauvoranfrage zugestimmt. Das Landratsamt Forchheim hat dem Antragsteller mit Schreiben vom 01.03.2012 formlos mitgeteilt, dass eine Bebauung des o.g. Grundstücks unzulässig ist, da das Grundstück im Außenbereich liegt.
In diesem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass für eine rechtsmittelfähige Entscheidung über die bauplanungsrechtiiche Zulässigkeit der Bebauung des Grundstücks ein formeller Antrag auf Vorbescheid mit den dafür erforderlichen Antragsunterlagen dreifach über die Gemeinde Hetzles einzureichen ist. Nun wurde ein formeller Bauantrag vorgelegt.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, die Fläche ist im Flächennutzungsplan als ,,IntensivobstpIantage/Streuobstbestand'' ausgewiesen. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, welches im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Öffentliche Belange werden beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den DarsteIlungen des FIächennutzungsplans widerspricht. Dies ist hier gegeben.
Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtiicher Sicht nicht zuzustimmen.
Beschluss: 6 : 6 (abgelehnt)
3. Brandschutzkonzept Schule; Grundsatzbeschluss für die anstehenden Auftragsvergaben
Seitens der Regierung von Oberfranken wurde mit Schreiben vom 25.06.2012 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Aus deer Zustimmung kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wird gegenstandslos, wenn mit der Maßnahme nicht bis zum 01.12.2012 begonnen wurde. Die Maßnahme soll daher zeitnah durchgeführt werden.
Die Ausschreibungen für die Gewerke Baumeisterarbeiten sowie Leichtmetallfenster- und Brandschutztüren laufen bereits.
Für folgende Gewerke müssen noch Angebote eingeholt bzw. Ausschreibungen durchgeführt werden:
Stahlbauarbeiten, Innen- und Außenputzarbeiten, Elektroarbeiten, Heizungs- und Sanitärinstallation.
Ein Bauzeitenplan kann erst nach dem Ergebnis der Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten vorgelegt werden. Die Arbeiten werden so durchgeführt, dass der Schulbetrieb hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gemeinderat soll zu den Vergaben kurzfristig einberufen werden.
Beschluss: 12 : 0
Der Gemeinderat beschließt zusätzlich für diese Vergaben die Verkürzung der Ladungsfrist.
Beschluss: 12 : 0
4. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 "Windenergie"
Seitens des "Agenda 21"-Ausschusses wurde in der Sitzung vom 20.06.2012 folgender Beschlussvorschlag für den Gemeinderat erarbeitet:
"Der Gemeinderat Hetzles nimmt Kenntnis vom Entwurf der Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 "Windenergie" des Regionalplans Oberfranken-West.
Im Bereich der Gemeinde Hetzles sollen keine Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.
Der Gemeinderat Hetzles spricht sich gegen die Windkraftanlagen im Gebiet Ebersbach West {Vorrangfläche 203) aus.
Begründung:
1) Die bisherigen landschaftlichen Vorzüge der Umgebung von Hetzles und Honings werden nachhaltig gemindert. Landschaftsschutzgebiete liegen in unmittelbarer Nähe, z. B. der Hetzleser Berg, eines der wichtigsten Nacherholungsgebiete der Metropolregion Nürnberg.
2) Die Abstandsflächen des Vorranggebietes zur Wohnbebauung werden als zu gering angesehen, insbesondere zum Ortsteil Honings.
3) Durch die Lärmimmission und den Infraschall der Windkraftanlagen werden gesundheitliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger befürchtet.
4) Die ausgewiesene Fläche des Vorranggebietes liegt direkt im Zentrum von derzeit 10.000 Einwohnern.
5) Die Ausweisung unseres Neubaugebietes in Sicht zu den Windkraftanlagen ist als äußerst kritisch zu beurteilen, so dass hier mit schlechten Verkaufschancen gerechnet werden muss und eine langfristige Verschuldung der Gemeinde zu befürchten ist. Wir sehen die Planungshoheit unserer Gemeinde und die bauliche Entwicklung beeinträchtigt.
6} Es ist auch mit einem starken Wertverlust der bestehenden Immobilien zu rechnen."
Beschluss: 8 : 4
5. Geländer für Brücke "Am Hohen Rain"; Kostenangebot
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.04.2012 die Planung für den Neubau der Brücke „Am Hohen Rain" abgelehnt.
Am Zustand der Brücke wurden seitdem keine Veränderungen vorgenommen.
Es wurde nun ein Angebot für ein neues Geländer eingeholt. Die Schlosserei Wießner bietet ein neues Geländer für 987,70 € (brutto) an.
Der Gemeinderat beschließt, der Schlosserei Wießner den Auftrag für ein neues Geländer zu erteilen. Grundlage ist das Angebot vom 29.05.2012. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt Kostenangebote für ein Gutachten zur Sanierung der Brücke einzuholen.
Beschluss: 12 : 0
Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2010; Feststellung und Entlastung
Vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Georg Regenfus wird der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 vom 11. April 2012 bekannt gegeben. Die von ihm veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2010 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderates erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wird im Verwaltungshaushalt mit 1.718.884,04 € und im Vermögenshaushalt mit 758.515,97 € festgestellt.
Die Feststellung der Jahresrechnung 2010 ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss: 10 : 2
Der Gemeinderat erteilt Entlastung.
Beschluss: 10 : 2
7. Abbau der Außentreppe der Schule
Die vorhandene Außentreppe an der Schule wird durch neue Treppen ersetzt.
Für die Wendeltreppe gibt es zwei Kaufinteressenten. Herr Wießner, Hetzles, würde die Treppe gerne zum Preis von 2.000,-- € erwerben. Der Greuther Schmied, Vestenbergsgreuth, hat laut Rücksprache mit dem Architekturbüro Popp & Hain eine Spende in Höhe von 1.000,-- € angeboten. Den Abbau würden beide ebenfalls übernehmen.
Der Gemeinderat beschließt, die nach dem Umbau nicht mehr benötigte Wendeltreppe an Herrn Wießner zum Preis von 2.000,- € zu veräußern. Der Abbautermin ist mit dem Architekten Herrn Popp abzusprechen.
Beschluss: 12 : 0
8. Ausbesserung Streitbaumstraße
Durch den Starkregen am 05.07.2012 wurde die Gemeindeverbindungsstraße Hetzles-Pommer stark beschädigt und wurde deshalb am 06.07.2012 gesperrt.
In der Sitzung vom 15.05.2012 hat der Gemeinderat beschlossen, die Straße inhaltlich gemäß dem vorliegenden Angebot der Fa. Tauber Bau in Höhe von 12.834,15 € (brutto) zu sanieren und zusätzlich seitliche Rinnen (Angebot Tauber Bau, 100 m für 9.442,65 €} an den Grundstückseinfahrten einzubauen. Es sollten jedoch weitere Vergleichsangebote eingeholt werden. Die Verwaltung hat verschiedene Straßenbaufirmen angeschrieben. Angebote wurden aufgrund teilweise fehlender Kapazitäten bisher keine abgegeben.
Eine Abstufung der Straße zum öffentlichen Feld- und Waldwege würde keinen Verlust von Straßenunterhaltszuschüssen auslösen, da diese seit 2011 pauschal gemäß Stand 2010 gewährt werden. Rechtlich ist eine Abstufung jedoch nur möglich, wenn sich die Verkehrsbedeutung der Straße geändert hat. Dies ist hier nicht der Fall. Die Straße dient immer noch der Verbindung der Gemeinden Hetzles und Pommer.
Bei der Firma Tauber Bau wurde kurzfristig noch ein Angebot über die Asphaltierung des Weges auf der kompletten Länge und ein Angebot über die Asphaltierung der Steilstücke eingeholt. Die Kosten hierfür würden sich auch 92.055.81 € (brutto) bzw. 66.117,34 euro; (brutto) belaufen.
In den letzten zehn Jahren wurden für den Unterhalt der Straße ca. 20.000 euro; ausgegeben.
Der Haushaltsansatz für den Straßenunterhalt im Jahr 2012 in Höhe von 30.000 euro; ist bereits überzogen. Die Finanzierung könnte jedoch über Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen erfolgen.
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Mit den Firmen Insumma und Tauber Bau soll bis zur Fortsetzung der Sitzung am 18.07.2012 geklärt werden, inwieweit die Terminsituation eine schnelle Ausbesserung der Straße möglich macht.
Ohne Beschluss
Standort Bolzplatz
Information zum Stand. Standortbestimmung evtl. Versetzung der Sprunggrube.
Zweckvereinbarung mit der Stadt Spalt über die kommende Verkehrsüberwachung für die VG Dormitz
Kleinsendelbach, Dorrnitz.
Wegebau Friedhof
Gd. -Bürger Oswald Marsing und Rudi Maier haben bei den Pflasterarbeiten im Friedhof geholfen.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
Genehmigung siehe Schreiben des LRA v. 25.06.2012.
Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des Kommunalen Feuerwehrwesens
Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Freiwillige Feuerwehr Hetzles -Änderung des Zuwendungsbescheides vom 23.11.2011 Nr. 10-2244 d-7/1 1 -Schreiben vom 14.06.2012 z. K.
Einpflügen des Leerrohres für DSL
Ende dieser Woche wird zwischen Baad und Hetzles ein Leerrohr eingepflügt.
Starkregen
Beschwerden kamen u. a. von Frau Gunda Merke! und von Josef Hafner wegen der Mauer am Schlierbach die der Sturm zum Teil eingedrückt hat. Wegen unterspülter Mauer kam die Anfrage von Werner Mehl, Schlierbachstraße. Nachdem dieser ein Gewässer III. Ordnung ist, müssen Veränderungen mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen werden. Für die Pflege sind die Anrainer selbst verantwortlich. In diesem Zusammenhang sollte auch das Problem am alten Kindergarten behoben werden.