23.04.2013

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. März 2013

2. Bauantrag Maria und Siegfried Wagner; Errichtung von drei Dachgauben, Fl.-Nr. 152/2

3. Bauantrag Fred Heinrichs; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 692/2

4. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Langensendelbach; Beteiligung der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB

5. Trinkwasserversorgung; Vorstellung Kostenvergleich der zwei Alternativen (Anlage)

6. Einheitliche Gestaltung des Ortsbildes; Vorgabe für Brückengeländer

7. "Schmiedbrücke" Hintere Dorfstraße; bauliche Ergänzung durch einen Fußgängersteg

8. Antrag des SV Hetzles e. V. 1953 auf Erlass der Wasser- und Kanalgebühren 2012 sowie der Vorauszahlungen 2013

9. Zusätzlicher Zuschuss an den SV Hetzles e. V. 1953 für den Jugendbereich

10. Bolzplatz Schule (Kostenaufstellung)

11. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 (Anlage)

12. Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke nach DIN 1076

13. Ergebnis der örtl. Rechnungsprüfung 2011; Feststellung und Entlastung

14. Informationen

Verlauf

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. März 2013

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12. März 2013 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 9 : 0

nach oben

2. Bauantrag Maria und Siegfried Wagner; Errichtung von drei Dachgauben, Fl.-Nr. 152/2

Die Antragsteller planen den Umbau des Dachgeschosses mit der Errichtung von drei Dachgauben auf dem Grundstück FI.-Nr. 152/2, Neunkirchener Str. 8.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmigungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt im Rahmen der vorhandenen Bebauung.

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen.

Beschluss: 9 : 0

nach oben

3. Bauantrag Fred Heinrichs; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, FI.-Nr. 692/2

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FI.-Nr. 692/2, Bergweg o. Nr.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmigungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt im Rahmen der vorhandenen Bebauung.

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 4.12.2012 einer entsprechenden Bauvoranfrage zugestimmt.

Die Zufahrt kann über den Bergweg und das angrenzende Privatgrundstück erfolgen. Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist nicht gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Gemeinderat beschließt dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht unter folgenden Auflagen zuzustimmen:

- Die Zufahrt zu den Baugrundstücken ist auf eigene Kosten des Bauwerbers herzustellen. Der Zufahrtsbereich wird nicht als öffentliche Fläche gewidmet.

- Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Kanalisation, sowohl für die Entwässerungsleitung als auch für die Oberflächenentwässerung werden vom Antragsteller übernommen. Eine entsprechende Sondervereinbarung für die Herstellung der Kanalisationsleitung und einer getrennten Leitung für die Oberflächenentwässerung im Zufahrtsbereich bis zum öffentlichen Kanalisationssystem ist mit der Gemeinde abzuschließen.

- Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage werden vom Antragsteller übernommen. Eine entsprechende Sondervereinbarung für die Herstellung der Wasseranschlussleitung ist mit der Gemeinde abzuschließen.

Beschluss: 9 : 0

nach oben

4. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Langensendelbach; Beteiligung der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat nimmt Bezug auf seine Beschlüsse vom 30.08.2011 sowie 12.06.2012 und beschließt keine Bedenken und Anregungen gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Langensendelbach zu erheben.

Beschluss: 9 :0

nach oben

5. Trinkwasserversorgung; Vorstellung Kostenvergleich der zwei Alternativen

Dem Gemeinderat werden die verschiedenen Varianten zur Information gegeben. Bürgermeister Schrnidtlein mailt den zeitlichen Umsetzungsplan für die große Lösung den Mitgliedern des Gemeinderates noch vor der Bürgerversammlung zu.

Zur Kenntnis

nach oben

6. Einheitliche Gestaltung des Ortsbildes; Vorgabe für Brückengeländer

Das Ortsbild ist das Erscheinungsbild einer Ortschaft. Dazu zählen der gesamte Raum, also neben den Häusern und Gebäuden auch die Straßen und Plätze, Gärten, Parkanlagen usw. im Wechselspiel mit der Umgebung. Ebenso zählen dazu auch die gemeindeeigenen Brücken, welche sich durch Fahrbahnbelag, Konstruktion der Brücke, Brückengeländer, usw. präsentieren.

Die derzeitige Situation zeigt, dass fast alle Brückenbauwerke sich in äußerer Darstellungsform bezüglich der Brückengeländer stark unterscheiden. Als Beispiele hierfür lassen sich die Brücke "Am Hohen Rain" (feuerverzinkte Rechteckprofile, Format: 30 x 50 mm), die "Schmiedbrücke" in der Hinteren Dorfstraße (weißlackierte Rundstahlprofile; Durchmesser: 45 mm) oder im weiteren Verlauf der Hinteren Dorfstraße an der "Mendelwirtsbrücke" (unlackierte Alurniniumprofile; verschiedene Profilformate) benennen.

Um dem Ortsbild eine einheitliche Gestaltung bezüglich der Brücken geben zu können, wird daher vom Gremium des Gemeinderates der Vorschlag gemacht, bei zukünftigen Baumaßnahmen im Bereich der Brückengeländer die Brücke "Am Hohen Rain" als Vorgabe zu nehmen.

Der Gemeinderat beschließt, für zukünftige Baumaßnahmen an Brücken die Brückengeländer in einheitlicher Form und Aussehen gemäß dem Vorbild Brücke am "Hohen Rain" vorzugeben.

Beschluss: 9 : 0

nach oben

7. "Schmiedbrücke" Hintere Dorfstraße; bauliche Ergänzung durch einen Fußgängersteg

Die "Schmied brücke" in der Hinteren Dorfstraße stellt seit jeher eine Engstelle für den anfallenden Fußgängerverkehr dar. In seiner Sitzung vom 22.09.1998 hat der frühere Gemeinderat bereits dieses Thema angesprochen, jedoch wurde der Holzsteg durch das Städtebauförderprogramm 1999 nicht realisiert. Eine Verbesserung der Verkehrssituation konnte bislang nicht festgestellt werden.

Aus gegebenem Anlass, Verkehrsunfall vom 27.03.2013. ist an der "Schmiedbrücke" in der Hinteren Dorfstraße eine Erneuerung des nördlichen Brückengeländers unabdingbar - die Versicherung des Unfallverursachers wurde bereits hinzugezogen. Da aus diesem Grunde eine bauliche Maßnahme an der Brücke vorgenommen werden muss, schlägt Herr Bürgermeister Schmidtlein eine Ergänzung durch einen Holzsteg vor. Dieser sollte an der nördlichen Seite der Brücke verlaufen und eine Separierung vom Straßenverkehr ermöglichen. Als Muster hierzu dient die Brücke der Gemeindeverbindungsstraße Hetzles-Neunkirchen.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Ergänzung der "Schmiedbrücke" durch einen Fußgängersteg nicht erforderlich ist.

Beschluss: 9 : 0

nach oben

8. Antrag des SV Hetzles e. V. 1953 auf Erlass der Wasser- und Kanalgebühren 2012 sowie der Vorauszahlungen 2013

Der Gemeinderat nimmt den Antrag des SV Hetzles e. V. 1953 auf Erlass der Wasser- und Kanalgebühren zur Kenntnis und beschließt dem Antrag nicht zuzustimmen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass nicht gegeben sind.

Beschluss: 9 : 0

nach oben

9. Zusätzlicher Zuschuss an den SV Hetzles e. V. 1953 für den Jugendbereich

Der Gemeinderat beschließt, dem SV Hetzles e. V. 1953 einen Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € zu gewähren, welcher für den Jugendbereich des Sportvereins zweckgebunden verwendet werden muss.

Beschluss: 9 : 0

nach oben

10. Bolzplatz Schule {Kostenaufstellung)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.11.2012 die Ausführungen und Planungen von Herrn Naci Gül zur Kenntnis genommen und den Standort des Bolzplatzes entsprechend festgelegt.

Um die geplante Maßnahme realisieren zu können, hat die Verwaltung, in Absprache und nach Planung von Herrn Gül, Angebote eingeholt. Eine bauseitige Mitarbeit der Gemeindearbeiter wurde bei allen anfallenden Arbeitsgängen mitbedacht, sodass nur im Bereich der Erdarbeiten (Bodeneinbau und Bodenausbau) zusätzliches Personal zum Führen von Baumaschinen benötigt wird. Die Kostengesamtsumme für die Maßnahme "Neugestaltung Bolzplatz und Sprunganlage" wird von der Verwaltung auf 12.197,13 € brutto (10.249,69 € netto) geschätzt.

Die Differenz beider Kostenschätzungen (Herr Gül: 3,333,19 € brutto) von 8.863,94 € wurde bei einem Termin mit Herrn Gül zur Aussprache gebracht und analysiert. Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass der kostenintensive Einsatz von Baumaschinen und Personal (Kostenschätzung Gül: Positionen 12 - 14) in den Gesamtpreisen der Erdarbeiten nicht einkalkuliert wurde. Aus diesem Grunde ist für ein weiteres Vorgehen die Kostenzusammenstellung der Verwaltung als realistisch zu betrachten.

Der Elternbeirat würde die Maßnahme mit 2.885,31 € unterstützen.

Der Gemeinderat nimmt die beiden Kostenaufstellungen und deren Differenz sowie den Zuschuss des Elternbeirates zur Kenntnis und beschließt, die Entscheidung zurückzustellen. Mit den Beteiligten Herrn Gül, Herrn Gerhorst, Herrn Jungwirth sowie Bürgermeister Schmidtlein sind Möglichkeiten zur Kosteneinsparung auszuloten.

Beschluss: 9 :0

nach oben

11. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haus­haltsjahr 2013

a) Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles(Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hetzles die vorliegende Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss: 8 : 1

b) Dem vorgelegten Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2016 wird zugestimmt.

Beschluss: 7 : 2

nach oben

12. Überprüfung der gemeindlichen Brückenbauwerke nach DIN 1076

Gemäß DIN 1076 - "Richtlinie zur bundeseinheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Bauwerksprüfungen" sollen Brückenbauwerke im allgemeinen alle 6 Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden. Nach aktuellem Kenntnisstand wurde die letzte Prüfung in diesem Sinne im Jahre 2007 vom TÜV Rheinland vollzogen und wird daher im Jahre 2013 erneut fällig.

Folgende Brückenbauwerke sind davon betroffen:

- Brücke Im Weidengarten (Lfd. Nr. 5) Fußgängersteg Hintere Dorfstraße (Lfd. Nr. 6)

- Natursteinbrücke Hintere Dorfstraße (Lfd. Nr. 7) Fußgängersteg Hintere Dorfstraße - Höhe Bergweg (Lfd. Nr. 8)

- Brücke Mühläckerstraße (Lfd. Nr. 9) Brücke Schlierbachstraße (Lfd. Nr. 10}

- Durchlass beim "Zum Streitbaum" (Lfd. Nr. 11)

- Brücke Baaderweg (Lfd. Nr.12) Die Brücke "Am Hohen Rain" ist in diesem Angebot nicht enthalten, da die Hauptprüfung, wie in der Gemeinderatssitzung vom 04.12.2012 beschlossen, im Gesamtangebot über die Erstellung eines Sanierungskonzeptes vom 28.11.2012 des TÜV Rheinland mit enthalten ist.

Der Gemeinderat nimmt vom Angebot des TÜV Rheinland Kenntnis und beauftragt diesen, die Hauptprüfungen für die gemeindlichen Brücken durchzuführen. Es entstehen hierfür Kosten in Höhe von 3662,82 € (Brutto).

Beschluss: 9 : 0

nach oben

13. Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2011; Feststellung und Entlastung

Vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Georg Regenfus wird der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 vom 13. März 2013 bekannt gegeben. Die vom ihm veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2011 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderates erfolgt ist. hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt mit 1.699.118,64 € und im Vermögenshaushalt mit 855.546,26 € festgestellt.

Die Feststellung der Jahresrechnung 2011 ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss: 9:0

Der Gemeinderat erteilt Entlastung.

Beschluss: 9 : 0

nach oben

14. Informationen

Digitales BOS-Funk - Sonderförderprogramm

Bürgermeister Schmidtlein gibt das Schreiben des Landratsamtes vom 25.03.2013 zur Förderung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks zur Kenntnis.

Halteverbot gegenüber Metzgerei Schumm

Bürgermeister Schmidtlein informiert den Gemeinderat über das Gespräch mit Horst und Andreas Schumm am 13. März 2013.

Forsteinrichtungswerk für den Gemeindewald

Information über die Vorgaben zur Einrichtung der Forsteinrichtung; Kosten 2013 voraussichtlich ca. 800,-- €

Brandschutzkonzept Schule

Die Ausgabenaufstellung wurde mit der Sitzungsladung versandt.

Beglaubigen von hoheitlichen Dokumenten

Der Gemeinderat wird über die vom Innenministerium vorgegebene Vorgehensweise informiert. Der Aktenvermerk von Frau Lang wird verlesen. Anlagen können eingesehen werden. Die Verwaltung hat sich demnach korrekt verhalten.

Bauantrag Rudolf und Theresia Maier

Das Landratsamt Forchheim hat den Bauantrag von Rudolf und Theresia Maier zur Erweiterung einer bestehenden Garage, Errichtung einer Sichtschutzwand sowie Sanierung einer bestehenden Bachlaufeinfassung mit Bescheid vom 20.03.2013 abgelehnt.

Dorferneuerung Honings

Der Antrag beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken zur Durchführung einer einfachen Dorferneuerung im Ortsteil Honings wurde bereits am 27. November 2012 gestellt. Das Antwortschreiben vom 11 . April 2013 wird von Bürgermeister Schmidtlein verlesen.

nach oben