18.03.2014

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Februar 2014

2. Bauantrag von Birgit Kügler-Blaschke und René Blaschke auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch Anbau eines erdgeschossigen Wohnzimmers auf Fl.-Nr. 3013/32

3. Bauvoranfrage von Carolin und Alexander Pfann auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf FI.-Nr. 791

4. Vorstellung Baugrunduntersuchung Baugebiet "An der Schule"

5. Vorstellung Planskizze Baugebiet "An der Schule"

6. Ergebnis der Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Forchheim

a) Erlass einer 30 km/h-Begrenzung in der Hauptraße

b) Tempo 30 im Gaiganzer Weg, Antrag Josef Walz

c) Erlass eines Parkverbotes in der Neunkirchener Straße gegenüber Einmündung Raimund Schmidtlein

7. Vergabe Straßenname FI.-Nr. 2192/4, Erweiterung Hirtengasse

8. Antrag Fränkische-Schweiz-Verein Erlangen e. V. auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses

9. Informationen

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Februar 2014

 

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18. Februar 2014 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 12 : 0

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2. Bauantrag von Birgit Kügler-Blaschke und Rene Blaschke auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch Anbau eines erdgeschossigen Wohnzimmers auf FL-Nr. 3013/32

Die Antragsteller planen die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus zur Nutzung als Wohnzimmer an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FL-Nr. 3013/32, Schwester¬Gustavina-Straße 8. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hetzles Mitte BA II und III". Es widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die südliche Baugrenze wird um ca. 2,50 m überschritten. Außerdem sind laut Bebauungsplan nur Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 45° +/-3° zulässig. Die Antragsteller planen ein Flachdach. Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Gemeinderat hat der entsprechenden Bauvoranfrage bereits in seiner Sitzung vom 21.01.2014 zugestimmt. Der Gemeinderat beschließt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung sowie der abweichenden Dachform des Anbaus zu erteilen, da es sich hierbei lediglich um einen untergeordneten Gebäudeteil handelt.

Beschluss: 12: 0

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3. Bauvoranfrage von Carolin und Alexander Pfann auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FL-Nr. 791

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FL-Nr. 791, Mühläckerstraße 22. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hetzles Nord-Ost“. Es widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 1. Gemäß Bebauungsplan ist die Garage an der westlichen Grundstücksgrenze zu errichten und in Form und Ausführung der bestehenden Garage auf dem Nachbargrundstück anzu¬passen. Die auf dem Nachbargrundstück bereits vorhandene Garage hat ein Krüppelwalm¬dach. Die Bauherren beantragen als Garagenstandort die östliche Grundstücksgrenze und möchten ein Flachdach errichten. 2. Aus gestalterischen Gründen dürfen Garagen nicht in der Flucht mit dem Hauptgebäude errichtet werden. Sie sind mindestens 1,00 m von der Flucht abzusetzen. Die Flachdachga¬rage soll in der Flucht zum Hauptgebäude mit einem ca. 0,85 m Versatz zum Zwerchgiebel errichtet werden. 3. Die Traufhöhe bei Gebäuden parallel zum Hang darf talseitig max. 3,50 m über der Oberkante natürliches Gelände betragen. An der Nordseite ist eine Traufhöhe von ca. 3,70 m und an der Südseite eine Traufhöhe von ca. 4,05 m geplant. 4. Dachvorsprünge sind bis 30 cm über die Außenwand erlaubt. Die Bauherren beantragen einen Dachvorsprung von ca. 60 cm. 5. Liegende Dachflächenfenster dürfen eine Größe von 1 m2 nicht überschreiten. Es wird eine Dachflächenverglasung mit ca. 16,00 m2 beantragt. Der Gemeinderat beschließt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Lage und Dachform der Garage, der Traufhöhe, der Dachvorsprünge sowie der Größe der Dachflächenfenster zu erteilen. Die Zahl der Vollgeschosse ist durch die Verwaltung zu prüfen.

Beschluss: 12 : 0

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4. Vorstellung Baugrunduntersuchung Baugebiet „An der Schule"

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzenden Herrn Dr. Markus Tarasconi, GEO.BÜRO Dr. Tarasconi, der die Baugrunduntersuchung durchgeführt hat. Herr Tarasconi erläutert dem Gremium das Ergebnis der Baugrunduntersuchung.

Kenntnisnahme

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5. Vorstellung Planskizze Baugebiet „An der Schule"

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Friedel und Herrn Ziegler vom Planungsbüro Friedel und Partner, Bamberg. Die neu ausgearbeiteten Planentwürfe werden dem Gremium ausführlich erläutert. Nach eingehender Diskussion wird festgelegt, die Straße im östlichen Bereich planerisch zu verbreitern um diese bei Bedarf als „Hauptverkehrsachse" Richtung Ebersbach nutzen und entsprechend ausbauen zu können. Außerdem sollen in diesem Bereich nördlich der Straße kleiner Grundstücke mit einer Doppelhausbebauung entstehen. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dass eine Verlegung der oberhalb der Ebersbacher Straße geplanten Straße um ca. 2 Meter nach Westen geprüft und dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden soll. Ziel dieser Verschiebung soll unter anderem eine leichtere Anbindung des Kanals sowie die Entstehung kleiner Bauparzellen sein.

Beschluss: 7 : 5

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6. Ergebnis der Verkehrsschau mit der Polizeinspektion Forchheim

a) Erlass einer 30 km/h-Begrenzung in der Hauptstraße, Hetzles. Beim gemeinsamen Ortstermin mit der Polizeiinspektion Forchheim und dem Gemeinderat Hetzles wurde die mögliche Beschilderung in der Hauptstraße hinsichtlich einer 30 km/h Begrenzung diskutiert und erläutert. Die anwesenden Gemeinderäte kamen überein auf einem Teilstück der Hauptstraße, von der Einmündung „Im Weidengarten" bis zum Anwesen Hauptstraße 45 eine 30 km/h Begrenzung zu erlassen. Gründe hierfür sind unter anderem unübersichtliche Stellen für Schulkinder, schwierige Einmündungen, vorhanden Bushaltestellen etc. Für die geplante Beschilderung ist die Aufstellung von sieben Schildern „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30" erforderlich. Im Rahmen der Begehung der Hauptraße wurde festgestellt, dass an der nördlichen Grund¬stücksgrenze FL-Nr. 42 das Zeichen Nr. 205 „Vorfahrt gewähren" fehlt. Dies soll noch aufgestellt werden. Außerdem soll an der Einmündung Honingser Straße/Hauptstraße das Zeichen Nr. 205 „Vorfahrt gewähren" durch das Zeichen Nr. 206 „Halt! Vorfahrt" gewähren ersetzt werden. Der Gemeinderat beschließt, der vorgeschlagenen Beschilderung zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. Beschluss: 12: 0 b) Tempo 30 im Gaiganzer Weg, Antrag Josef Walz Herr Walz beantragte im Gaiganzer Weg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu erlassen. Herr Demele erklärt, dass die Gemeinde grundsätzlich Tempo 30 im Gaiganzer Weg erlassen kann. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen an der Einmündung in den Gaiganzer Weg auf Höhe des Grundstücks FL-Nr. 1598 das Zeichen Nr. 274-53 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30" anzubringen. Am Ende des Gaiganzer Weges auf Höhe des Grundstücks FL-Nr. 2123 soll die gleiche Beschilderung erfolgen. Der Gemeinderat beschließt, der vorgeschlagenen Beschilderung zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. Beschluss: 12: 0 c) Erlass eines Parkverbotes in der Neunkirchener Straße gegenüber der Einmündung Raimund Schmidtlein Herr Schmidtlein beantragte gegenüber der LKW-Einfahrt ein Parkverbot, da er teilweise in den Morgen- bzw. Abendstunden Beeinträchtigungen durch geparkte Autos hat. Beim Ortstermin mit der Polizeiinspektion Forchheim wurde festgelegt in diesem Bereich eine weiße Zick-Zack-Linie anzubringen. Dies kann durch den gemeindlichen Bauhof erledigt werden.

Beschluss: 9 : 3

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7. Vergabe Straßenname FL-Nr. 219214, Erweiterung Hirtengasse

Der Gemeinderat beschließt für die Straße im Bereich der Einbeziehungssatzung Hirtengasse (FL-Nr. 2192/4) den Straßennamen „Hirtengasse" zu vergeben.

Beschluss: 12 : 0

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8. Antrag Fränkische-Schweiz-Verein Erlangen e.V. auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses

Der Vorsitzende verliest das Schreiben vom Fränkischen-Schweiz-Verein Erlangen e.V. vom 27.02.2014. Der Gemeinderat beschließt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 450,-- € zu gewähren.

Beschluss: 12: 0

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9. Informationen

Einfache Dorferneuerung Honings Herr Wittmann vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GbR wird die ausgearbeiteten Vorentwürfe in einer Ortsversammlung am 10.04.2014 beim Honingser Wirt vorstellen. Alle amtierenden und neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden hierzu recht herzlich eingeladen. Straßensperrung Gemeindeverbindungsstraße Neunkirchen-Hetzles Die Gemeindeverbindungsstraße von Neunkirchen nach Hetzles wird im Bereich der Einmündung Forchheimer Straße/Hetzleser Straße von Mittwoch, 26. März 2014 bis Donnerstag, 27. März 2014 wegen Kabelverlegungsarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert. Linienverkehr ist frei.

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