18.02.2014

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Januar 2014

2. Vorstellung Planskizze Baugebiet "An der Schule"

3. 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 36 "Baumgarten" des Marktes Neunkirchen am Brand, Ermreuth; Beteiligung der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

4. Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung; Neufassung

5. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Neufassung

6. Informationen

Verlauf

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21. Januar 2014

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21. Januar 2014 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 12 : 0

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2. Vorstellung Planskizze Baugebiet "An der Schule"

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Friedel und Herrn Ziegler vom Planungsbüro Friedel und Partner, Bamberg. Die Planskizze für das Baugebiet "An der Schule" wird ausführlich erläutert. Nach einer regen Diskussion wird festgelegt, dass die Hecke, welche an die geplante Friedhofserweiterungsfläche angrenzt, auf eine Breite von drei Metern reduziert werden soll. Weiterhin sollen zwei neue Alternativen hinsichtlich der Erschließung des östlichen Bereiches sowohl über die Neunkirchener Straße als auch über die Ebersbacher Straße ausgearbeitet werden. Diese Vorschläge sollen dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Das Planungsbüro wird beauftragt zu prüfen, ob bei dem jetzigen Straßenverlauf eine spätere Verlängerung des Baugebietes in nördliche Richtung umgesetzt werden kann.

ohne Beschluss

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3. 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 36 "Baumgarten" des Marktes Neunkirchen am Brand, Ermreuth; Beteiligung der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat beschließt, keine Bedenken und Anregungen gegen die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 36 "Baumgarten", Ermreuth, des Marktes Neunkirchen am Brand zu erheben.

Beschluss: 12 : 0

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4. Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung; Neufassung

Das Landratsamt Forchheim hat mit Rundschreiben vom 13.02.2013 empfohlen, aufgrund der Neuregelung des Stellplatzrechtes in der BayBO 2008 die gemeindlichen Stellplatzsatzungen zu überarbeiten. Die Satzung über Stellplätze und Garagen der Gemeinde Hetzles aus dem Jahr 1997 enthält z.B. gestalterische Anforderungen, die unzulässig sind.

Seitens der Verwaltung wurde daher eine neue Stellplatzsatzung ausgearbeitet, die sich an einem Muster orientiert, auf welches vom Landratsamt Forchheim verwiesen wurde. Die neue Satzung enthält u.a. keine Regelungen mehr über die Anlage und Gestaltung der Garagen.

Der Gemeinderat Hetzles beschließt die Neufassung der Satzung Über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss: 12 : 0

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5. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren; Neufassung

Der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtebund, der Landes-Feuerwehr-Verband Bayern e.V. und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband haben ein überarbeitetes Muster der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindli­cher Feuerwehren herausgegeben.

Das neue Satzungsmuster beinhaltet kleine texlliche Änderungen sowie die Überarbeitung des Pauschalsätzeverzeichnisses.

Der Gemeinderat Hetzles beschließt die Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Die Personalkos­ten werden entsprechend dem neuen Pauschalsätzeverzeichnis erhöht. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss: 12 : 0

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6. Informationen

Brandschutzmaßnahmen Schule Hetzles

Mit Bescheid vom 03.02.14 bewilligte die Regierung von Oberfranken für die durchgeführten Brandschutzmaßnahmen an der Schule Hetzles eine Förderung von 55.000 €. Der Betrag wird ausgezahlt, sobald die Haushaftsmittel zur Verfügung stehen.

Brandschutzmaßnahmen Schule Hetzles

Seitens des Landratsamtes Forchheim, Bauaufsicht, wurde festgestellt, dass im OG noch eine T30 RS Türe zum Lagerraum fehlt und die Bodentreppe im OG ebenfalls noch in T30 ausgeführt werden muss. Das Architekturbüro Popp und Hain hat hierfür zwei Angebote eingeholt. Mit den Arbeiten wurde die Schreinerei Eger, Emskirchen zum Preis von 2.847,67 € gemäß Angebot vom 17.01.2014 beauftragt. Die Arbeiten werden voraussichtlich in den Osterferien ausgeführt.

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