14.02.2012

Tagesordnung

1a) Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. Januar 2012

1b) Antrag zur Geschäftsordnung; Aufnahme als Tagesordnungspunkt "Einsicht in die Unter­lagen der Mühlbachbrücke"

2. Bauantrag Gemeinde Hetzles; Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes am bestehenden Schulgebäude

3. Bauantrag Raimund Schmidtlein; Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Neubau eines Treppenhauses und eines Dacherkers, Fl.-Nr. 2207/2

4. Bauantrag Ingeborg Krug; Umbau eines Stallgebäudes zu Wohnzwecken, Fl -Nr. 2421/2 Honings

5. Abschließende Beurteilung der Ergebnisse der kontinuierlichen Trübungsmessung vom 20.01.2012

6. Austausch Fenster Bücherei - Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahme

7. Grundschule Hetzles - Entscheidung zum Austausch der Markisen

8. Vergabe der Gedenktafel Michael von Deinlein

9. Fuß- und Radweg nach Effeltrich - Tonnagenbegrenzung für die Nutzung durch land­wirtschaftliche Fahrzeuge

10. Vorberatung zum Vermögenshaushalt 2012 - Erstellung einer Prioritätenliste und Rahmenbe­dingungen für eine Darlehensaufnahme

11. Zulassungen zur Kirchweih 2012

12. Beitritt zum Tierschutzverein Forchheim

13. Antrag Klaus Gerhorst auf Beteiligung des Gemeinderates an den Planungsgesprächen zum Entwurf des Bebauungsgebietes West

14. Container in Honings - Alternativstandort

15. Informationen

Verlauf

1a) Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. Januar 2012

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24 Januar 2012 werden keine Einwendun­gen erhoben.

Beschluss: 10 : 0

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1b) Antrag zur Geschäftsordnung; Aufnahme als Tagesordnungspunkt "Einsicht in die Unter­lagen der Mühlbachbrücke"

Frau Gertrud Schmidtlein stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, einen zusätzlichen Tagesord­nungspunkt "Einsicht in die Unterlagen der Mühlbachbrücke" aufzunehmen.

Dieser Antrag wird nicht angenommen, da der Gemeinderat nicht vollzählig ist (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 GeschO) und darüber hinaus auch keine Dringlichkeit (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 GeschO) besteht.

Ohne Beschluss

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2. Bauantrag Gemeinde Hetzles; Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes, FI.-Nr. 2337

Architekt Popp stellt die bauliche Umsetzung des Brandschutzplanes vor und erläutert dazu die Kostenaufstellung.

Die Antragstellerin plant die Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes (Anbau von Außentrep­pen usw.) auf dem Grundstück FI.-Nr. 2337.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmi­gungspflichtig.

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen.

Beschluss: 10 : 0

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Top 5 wird vorgezogen.

5. Abschließende Beurteilung der Ergebnisse der kontinuierlichen Trübungsmessung vom 20.01.2012

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur kontinuierlichen Trübungsmessung des Herrn Dürrschmidt zur Kenntnis. Die Messergebnisse waren dem Gemeinderat zur Information vorab zugegangen. Um die Anschaffung einer Ultrafiltrationsanlage zu umgehen, wird angedacht, konti­nuierlich Wasser aus der Leithenberggruppe zu entnehmen. Ob dies umsetzbar ist und ein zufrie­denstellendes Ergebnis bringt, ist in Gesprächen mit den Verantwortlichen der Leithenberggruppe sowie dem Gesundheitsamt zu klären.

Zur Kenntnis

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3. Bauantrag Raimund Schmidtlein; Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Neubau eines Treppenhauses und eines Dacherkers, Fl.-Nr. 2207/2

Der Antragsteller plant den Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Neubau eines Treppen­hauses sowie eines Dacherkers auf dem Grundstück FI.-Nr. 2207/2. Hoher Weg 1. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmi­gungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt im Rah­men der vorhandenen Bebauung.

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind seitens des Landratsamtes Forch­heim zu prüfen.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen.

Beschluss: 10 : 0

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4. Bauantrag Ingeborg Krug; Umbau eines Stallgebäudes zu Wohnzwecken, FI.-Nr. 2421/2

Die Antragstellerin hat auf dem o.g Grundstück FI.-Nr. 2421/2, Honings 10, ohne Baugenehmi­gung einen genehmigungspflichtigen Umbau des bestehenden Stallgebäudes bereits begonnen. Mit Bescheid des Landratsamtes Forchheim vom 14.09.2011 wurden die Bauarbeiten eingestellt. Es wird nun die erforderliche Baugenehmigung beantragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmi­gungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt im Rah­men der vorhandenen Bebauung.

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind seitens des Landratsamtes Forch­heim zu prüfen.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen.

Beschluss: 10 : 0

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6. Antrag Fenster Bücherei - Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahme

Seitens der Verwaltung wurde bei der Schreinerei Mehl, Hetzles, ein Angebot zum Austausch der Fenster in der Bücherei eingeholt.

Es werden 2-flüglige Holzfenster angeboten. Für eine Dreischeibenverglasung würde je Fenster ein zusätzlicher Mehrpreis 96,00 € entstehen.

Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Schreinerei Mehl wurde der Vorschlag gemacht, den vorhandenen Arbeitsplatz in den rückwärtigen Bereich der Bücherei zu verlegen, da durch das häufige Öffnen der Türe während der Öffnungszeiten immer wieder kalte Luft aus dem Treppen­haus/Eingangsbereich in die Bücherei zieht. Dieses Problem (kalte Luft) kann auch durch den Einbau neuer Fenster nicht behoben werden.

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Es soll alternativ geprüft werden, ob das Problem mit der kalten Luft durch eine Abtrennung mit einem Glastürelement (als Windfang} gelöst wer­den kann. Möglicherweise ist dies effektiver als der Austausch der Fenster.

Ohne Beschluss

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7. Grundschule Hetzles - Entscheidung zum Austausch der Markisen

Die Fenstermarkisen an der Schule sind nicht mehr voll funktionstüchtig. Mit Beschluss vom 13.12,2011 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, Angebote über neue, manuell betrie­bene und alternativ neue, elektrisch betriebene Markisen einzuholen.

Es wurden drei Firmen beteiligt. Die Firma Wolf, Nürnberg, sowie die Fa. Merkel + Hösler, Baiersdorf, haben ein Angebot abgegeben. Die beiden Angebote sind nicht miteinander vergleich­bar.

Seitens der Firma Merkel + Hösler wurden komplett neue manuell betriebene und alternativ elekt­risch betriebene Markisen angeboten. Die Kosten hierfür würden sich auf 21.724,94 € (brutto) bzw. 23.650,65 € (brutto) belaufen. Bei den elektrisch betriebenen Markisen würden zusätzlich Kosten für einen Elektriker anfallen.

Das Angebot der Firma Wolf bezieht sich auf den Umbau der bestehenden manuell betriebenen Markisen auf elektrisch betriebene Markisen sowie eine Neubespannung der Markisen. Die Kos­ten hierfür liegen bei 13.148,21 € (brutto). Auch hier würden zusätzliche Kosten für einen Elektri­ker anfallen

Seitens der Firma Böhm, Uttenreuth, wurde kein Angebot abgegeben, da eine Komplettsanierung der Anlagen nicht für wirtschaftlich gehalten wird. Es wird der Austausch der Getriebe empfohlen.

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Beim Angebot der Firma Wolf ist zu klären, ob das Angebot der elektrisch betriebenen Markisen mit Neubespannung von der Summe vergleichbar wäre mit den zusätzlichen Kosten für den Elektriker anstatt einer Neubespannung. Weiterhin ist die Möglichkeit einer zusätzlichen Verdunkelung zu prüfen. Hierzu soll ein Termin mit der Schul­leitung Frau Dr. Köglmaier-Horn vereinbart werden.

Beschluss: 10 : 0

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8. Vergabe der Gedenktafel Michael von Deinlein

Der Michael von Deinlein Brunnen vor dem Rathaus soll durch eine Bild-Inschrift-Tafel ergänzt werden,

Der Bildhauer von Bieren hat hierfür ein Angebot und eine Skizze abgegeben. Die Kosten belau­fen sich auf 4.470,00 € (netto).

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Gedenktafel an Herrn von Bieren zu erteilen. Grundlage ist das Angebot und der gezeichnete Entwurf vom 24.01.2012.

Beschluss: 5 : 5 (abgelehnt)

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9. Fuß- und Radweg nach Effeltrich - Tonnagenbegrenzung für die Nutzung durch land­wirtschaftliche Fahrzeuge

Aus der Bevölkerung wurde angeregt, für den Fuß- und Radweg nach Effeltrich eine Tonnagen­begrenzung anzuordnen. Die Fa. Tauber Bau hat in den vergangenen Jahren auf dem kompletten Weg eine neue Teerdecke aufgebracht. Da der Unterbau nicht erneuert wurde, kann von der Fir­ma keine Aussage hinsichtlich einer möglichen Tonnagenbegrenzung gemacht werden.

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Ohne Beschluss

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10. Vorberatung zum Vermögenshaushalt 2012 - Erstellung einer Prioritätenliste und Rahmenbe­dingungen für eine Darlehensaufnahme

Die Rangfolge der Prioritäten wurde endgültig festgelegt und in der als Anlage beigefügten Ta­belle eingearbeitet. Der Haushalt für 2012 kann nun aufgestellt werden und ergibt eine voraus­sichtliche Darlehensbereitstellung von 150.000 bis 180.000 €.

Ohne Beschluss

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11. Zulassungen zur Kirchweih 2012

Der Gemeinderat Hetzles beschließt, folgende Schausteller zur Kirchweih Hetzles 2012 zuzulassen.

- Friedrich Paulus, Höchstadt/A. mit den Geschäften entsprechend dem Schreiben vom 30.09.2011,

- Robert Czasny mit Süß- und Spielwarengeschäft und

soweit noch Platz auf Gemeindegrund frei ist nach Absprache mit 1. Bürgermeister Schmidtlein

- Robert Meisel, Neuhaus/Peg., mit einer Holzschiffschaukel.

Das Standgeld ist im Voraus zu bezahlen und beträgt für den Schausteller Paulus 220,-- € und für die Schausteller Czasny 100,-- € und Meisel 150,-- €.

Die Stellplätze werden durch die Gemeinde zugewiesen.

Beschluss: 10 : 0

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12. Beitritt zum Tierschutzverein Forchheim

Der Gemeinderat Hetzles nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde grundsätzlich für die Versor­gung von Fundtieren zuständig ist. Sie kann sich zur Erfüllung dieser Verpflichtung einer Tier­schutzorganisation anschließen und diese Aufgabe übertragen.

Der Gemeinderat Hetzles nimmt den überlassenen Vereinbarungsentwurf zur Kenntnis und be­schließt, dem Tierschutzverein Forchheim mit einem Jahresbeitrag von 0,10 € pro Einwohner beizutreten. Die Vereinbarung gilt zunächst 5 Jahre und verlängert sich dann jeweils um 1 Jahr, falls nicht fristgerecht gekündigt wird.

Beschluss: 10 : 0

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13. Antrag Klaus Gerhorst auf Beteiligung des Gemeinderates an den Planungsgesprächen zum Entwurf des Bebauungsgebietes West

Der Vorsitzende verliest den Antrag des Gerneinderates Klaus Gerhorst vom 05.02.2012. Es wird wie folgt Stellung genommen:

In der konstituierenden Sitzung vom 06.05.2008 wurde seitens des Gemeinderates beschlossen, einen Bau-, Straßen- und Friedhofsausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem 1. Bürgermeis­ter als Vorsitzenden und 3 Mitgliedern des Gemeinderates. Es handelt sich hierbei lediglich um einen vorberatenden Ausschuss.

Es wird nicht als erforderlich angesehen, dass der v.g. Ausschuss bei allen Gesprächen mit dem Planungsbüro teilnimmt. In Absprache mit der Verwaltung, dem 1. Bürgermeister und dem Pla­nungsbüro wird bei Beginn des Verfahrens ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet. Bevor dieser Vorentwurf dem Gemeinderat vorgestellt wird, wird eine Vorabbesprechung mit dem Bauausschuss erfolgen. Es können dann bei Bedarf noch Änderungen eingearbeitet werden.

zur Kenntnis

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14. Container in Honings - Alternativstandort

Ein neuer Standort für den Container in Honings konnte nicht gefunden werden. Der bisherige Containerstandort in Honings wird deshalb aufgelöst.

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15. Informationen

Lebenshilfe Forchheim e.V.

Information über den Korporativbeitrag It. Schreiben vom 19.12.2011- Übernahmedurch den Landkreis.

Wasserrohrbruch am Freitag, 10.02.2012 in der Kohlenplatte

Der Gemeinderat wurde über den Rohrbruch informiert.

Lagerhalle Franz Mehl

Der Bauantrag einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte FI.-Nr. 2219 im Außenbereich wurde vom Landratsamt Forchheim abgelehnt, da keine Privilegierung vorliegt.

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