13.03.2012

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. Februar 2012

2. Bauantrag Anton Heiniein; Errichtung von zwei Schleppgauben, FI.-Nr. 2418/3

3. Bauantrag Theresia und Rudolf Maier; Erweiterung bestehende Garage, Errichtung Sichtschutzwand und Sanierung der Bachlaufeinfassung. FI.-Nr. 153/2

4. Bauantrag Josef Beck; Erweiterung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf FI.-Nr. 375

5. Antrag Gesangverein Effeltrich; Errichtung eines Steines mit Erinnerungstafel am Grillplatz hinter der Waldschänke

6. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage)

7. Antrag Gertrud Schmidtlein und Klaus Gerhorst auf Einsichtnahme in alle Planungs-, Angebots-, Ausführungs-, Abnahme- und Kostenbelege zum "Projekt Mühlbachbrücke" (Anlage)

8. Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Abgrenzung des Aufgabenbereiches der Ausschüsse

9. Stand des DSL-Ausbauvorhabens der Deutschen Telekom; geändertes Angebot aufgrund Problemen bei der Richtfunk-Signalzuführung an den Funkturm

10. Informationen

Verlauf

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14. Februar 2012

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14 Februar 2012 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 10 : 0

nach oben

2. Bauantrag Anton Heiniein; Errichtung von zwei Schleppgauben, FI.-Nr. 2418/3

Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei Schleppgauben an dem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2418/3. Honings 16.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmi­gungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt im Rahmen der vorhandenen Bebauung.

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen.

Beschluss: 10 : 0

nach oben

3. Bauantrag Theresia und Rudolf Maier; Erweiterung bestehende Garage, Errichtung Sichtschutzwand und Sanierung der Bachlaufeinfassung. FI.-Nr. 153/2

Die An!ragstller planen die Erweiterung der bestehenden Garage, die Errichtung einer Sichtschutzwand und die Sanierung der bestehenden Bachlaufeinfassung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 153/2, Neunkirchener Str. 7.

DasVorhaben liegt im unbeplanlen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmigungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet. das Vorhaben liegt im Rahmen der vorhandenen Bebauung.

Die Erschließung ist gesichert. Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen. Die wasserrechtlichen Belange sind seitens des Landratsamtes bzw. des Wasserwirtschaftsamtes zu prüfen. Der Grenzabstand ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu überprüfen.

Beschluss: 10 : 0

nach oben

4. Bauantrag Josef Beck; Erweiterung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf FI.-Nr. 375

Der Antragsteller plant die Erweiterung einer bestehenden landw. Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 375, Im Rosengarten.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, die Fläche ist im Flächennutzungsplan als "Ackerfläche/Intensivobstplantage" ausgewiesen. Das Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, wurde bezüglich der Prüfung der Privilegierung noch nicht beteiligt.

Die wegemäßige Erschließung ist gesichert, Wasser- und Kanalhausanschlüsse sind nicht erfor­derlich. Nachbarunterschriften sind vorhanden und sollen auf Vollständigkeit überprüft werden.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen, so­fern die Voraussetzungen der Privilegierung erfüllt sind.

Beschluss: 10 : 0

nach oben

5. Antrag Gesangverein Effeltrich; Errichtung eines Steines mit Erinnerungstafel am Grillplatz hinter der Waldschänke

Der Antrag wird verlesen. Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen, wenn der Stein mit Tafel in vernünftiger Größe nach Absprache mit dem Bürgermeister errichtet wird.

Beschluss: 10 : 0

nach oben

6. Beratung und Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage)

a) Haushaltssatzung der Gemeinde Hetzles (Landkreis Forchheim) für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hetzles folgende Haushaltssatzung:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.542.600,--- €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.262.000,-- €

festgesetzt.

§2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermogenshaushalt werden in Höhe von 82 000,-- € festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesatze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt.

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 325 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach dem Gewerbeertrag 350 v. H.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf 500 000.- € festgesetzt.

§6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Beschluss: 10 : 0

b) Dem vorgelegten Finanzplan 2012 bis 2015 wird zugestimmt.

Beschluss: 10 : 0

nach oben

7. Antrag Gertrud Schmidtlein und Klaus Gerhorst auf Einsichtnahme in alle Planungs-, Angebots-, Ausführungs-, Abnahme- und Kostenbelege zum "Projekt Mühlbachbrücke" (Anlage)

Der vorgenannte Antrag wurde dem Gemeinderat bereits mit der Sitzungsladung zur Kenntnis gegeben. Es wird wie folgt Stellung genommen: Die Gesamtkosten für die Mühlbachbrücke belaufen sich auf 80.497,44 &eur0;. Die Anliegerin hat 50 % der Kosten an die Gemeinde erstattet. Im Laufe der Jahre 2005 bis 2007 wurden 45.766.54 € an die Gemeinde gezahlt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde eine Aufrechnung der tatsäch­lich angefallenen Kosten und der bereits erstatteten Kosten gemacht. Hierbei wurde festgestellt dass von der Anliegerin eine Überzahlung in Höhe von 5.517,62 € geleistet wurde. Dieser Betrag wurde im Jult 2008 zurückerstattet. Hierzu hat sie im Augusl 2006 ein Schreiben mit einer detail­lierten Kostenaufstellung erhalten.

Die Anliegerin hatte damals einen Anwalt mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt. Da die endgültige Kostenabrechnung korrekt ist und so akzeptiert wurde, sehen wir keine Veranlassung, das Projekt "Mühlbachbrücke" nach 4 Jahren erneut zu überprüfen bzw. von einzelnen Gemeinderatsmitgliedern überprüfen zu lassen.

Gemeinderätin Gertrud Schmidltein beantragt eine namentliche Abstimmung über diesen Antrag. Für die namentliche Abstimmung stimmen 4 Gemeinderatsmitglieder, dagegen stimmen 6 Mit­glieder, somit ist der Antrag auf namenlliche Abstimmung abgelehnt.

Der Gemeinderal beschließt, den Antrag auf Aktenensicht der Gemeinderatsmitglieder Gertrud Schrnidtlein und Klaus Gerhorst gemäß § 3 Abs 5 der Geschäftsordnung aufgrund v.g Sachlage abzulehnen.

Beschluss: 9 : 1

Gemeinderätin Schmidtlein stimmt dagegen und möchte dies in der Niederschrift vermerkt haben.

nach oben

8. Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Abgrenzung des Aufgabenbereiches der Ausschüsse

Der Gemeinderat Hetzles hat sich in seiner Geschäftsordnung neben dem Rechnungsprüfungsausschuss zwei weitere vorberatende Ausschüsse gegeben, ihnen aber keinen konkreten Aufga­benbereich zugeordnet. Insbesondere der Bauausschuss wurde in seiner ursprünglichen Kon­zeption angelegt, um bei erforderlichen oder gewünschten Ortseinsichten nicht alle Gemeinderatsmitglieder zu bemühen, sondern nur die Ausschussmitglieder, die den Gemeinderat dann in­formieren sollten. Es hat sich in den letzten Jahren aber ermöglichen lassen, dass diese Aufgabe von allen wahrgenommen werden konnte, so dass der Ausschuss ins Leere läuft.

Der Gemeinderat Hetzles stellt eine Entscheidung zurück. Nach Absprache mil der Kommunalaufsicht sind Formulierungen auszuarbeiten, wonach der Gemeinderat im Einzelfall einem Aus­schuss Aufgaben ubertragen kann. Die Vorlage privater Baugesuche an den Bauausschuss wird nicht gewünscht.

Beschluss: 10 : 0

nach oben

9. Stand des DSL-Ausbauvorhabens der Deutschen Telekom; geändertes Angebot aufgrund Problemen bei der Richtfunk-Signalzuführung an den Funkturm

Im Angebot der Deutschen Telekom, welches dem gemeinsamen Kooperationsvertrag zu Giunde liegt, war bekanntermaßen vorgesehen, für die Breitbandsignalzuführung nach Hetzles eine Richtfunkstrecke zwischen Neunkirchen und dem Funkturm am Berg einzurichten. Zur Verwirklichung dieser Planungen hat die Telekom infolge des Verlragsschlusses nun die Firma Ericsson beauftragt, die Ausführung dessen zu übernehmen. Dabei stellte sich wider Erwarten heraus, dass wegen einer größeren Baumgruppe die geplante Richtfunkstrecke nach Neunkirchen nicht verwirklicht werden kann und andere Standorte (zum Beispiel in Erlangen) zwar theoretisch zur Verfügung stünden, jedoch dort keine Kapazitäten auf Seiten der Gegenstelle mehr vorhanden sind.

Der von der Gemeinde Hetzles beauftragte Gutachter des Büros Corwese hat in seiner Stellung­nahme vom Dezember des vergangenen Jahres bereits darauf hingewiesen, dass Probleme durch eine störende Baumgruppe entstehen könnten, die aber nur durch eine Sichtprüfung ab­schließend zu klaren sind. Somit mussten wir darauf vertrauen, dass die Deutsche Telekom ihrerseits nur ausführbare Planungen vorlegt. Im Vergleich dazu sei angemerkt, dass das Konkurrenz­angebot des Dienstleisters Econtec im Hinblick auf die Richtfunkstrecke nach Tauchersreuth nocn größere Unwägbarkeiten enthielt und somit in der vorgelegten Form auch nicht realisierbar war. Die Entscheidung für die Variante der Deutschen Telekom fiel somit dennoch zugunsten der sachgerechteren Alternative.

Rechtlich wäre nun die Telekom in der Lage, von der faktischen Ausstiegsmöglichkeit des Vertrags wegen technischer Unmöglichkeit Gebrauch zu machen und diesen bis auf weiteres nicht zu erfüllen. Sie bietet jedoch stattdessen in einer geänderten Offerte an, zu einem Mehrpreis von 5.400 € (130.800 € Zuschussbedarf statt bisher 125.400 €} am bestehenden Ausbauvertrag festzuhalten und die notwendige Anbindung über ein Lichtwellenleiterkabel von Neunkirchen zu reali­sieren.

Als Gegenleistung für diese im Hinblick auf den Gesamtmehraufwand vergleichsweise geringe Steigerung des Zuschussbedarfs möchte jedoch die Deutsche Telekom eine zusätzliche Eigenbeteiligung der Gemeinde in Form eines verlegten Leerrohres zwischen dem Ortsteil Baad und dem Beginn der Wohnbebauung in Helzles. Dieses würde laut zwischenzeitlich eingeholter Angebote im Einpflügeverfahren auf dem Grünstreifen zwischen Straße und Fahrradweg unter Eigenleistung des gemeindlichen Bauhofs (Verdichtung aufgeworfener Erde sowie Vor- und Nachbereitung bei den Grundstückszufahrten) in etwa zusätzliche 10.000 € kosten. Der Vorteil für die Gemeinde Hetzles wäre jedoch, dass dieses Leerrohr dann in ihrem Eigentum stünde und in einem späteren Bedarfsfall auch noch für andere Leitungen genutzt werden könnte. Der Telekom ist dieses jedoch kostenfrei und dauerhaft zur Verfügung zu stellen, was vertraglich noch festzu­halten wäre.

im Hinblick auf den Zuschuss aus der Breitbandinitiative hat die Förderstelle bei der Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, an den Zuwendungen festzuhalten, sofern die geplante Ausbaumaßnahrne weiterhin durchgeführt wird und die Telekom ihrerseits schriftlich erklärt, dass die zu­nächst pro]ektierte Richtfunkstrecke technisch nicht realisierbar ist. Allenfalls auf die vorgenann­ten Mehrkosten wird keine erhöhte Förderung mehr gewährt, da das Programm ausgelaufen ist und auch keine weiteren Fördermittel mehr zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat nimmt diese Ausführungen sowie das geänderte Angebot der Deutschen Tele­kom vom 3.2.2012 zur Kenntnis und beschließt, dieses anzunehmen und auch einer Vergabe der dazu notwendigen Rohrverlegungsarbeiten auf Rechnung der Gemeinde Hetzles zuzustimmen. Da hierfür noch ein Angebot der Firma Kollmer aussteht, können die Kosten hierfür erst in der nächsten Gemeinderalssitzung bekannt gegeben werden,

Beschluss: 10 : 0

nach oben

Informationen

Antrag Peter Röttele

Mit Schreiben vom 13.02 2012 teill das Landratsamt mit, dass Herrn Peter Röttele die Erlaubnis für Außenstarts und -landungen mit einem Motorgleitschirm auf den Grundstücken Fl. -Nrn. 2617, 2618 und 2619 bis 31.12.2014 erteilt wird.

Mittelschule Neunkirchen a. Br.

Errichtung einer Mensa im HHjahr 2013

Einbruch Feuerwehrhaus

Anbringung von Fenstergittern

Elektroleitungen in der Schule Hetzles

Überprüfung durch Fa Chr. Mehl (Anlage Sitzungsladung)

Straßenbau Ausbesserungsmaßnahme Pointfuhre

Im Anschlussbereich Wasserrinne werden Schwerlastrohre verlegt. Kosten ca. 700 €.

Bachsicherungsmaßnahme Reppach

Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Treffen mit Schulleitung Frau Dr. Köglmaier-Horn

Der Aktenvermerk wird verlesen.

Brücke am Hohen Rain

Das Schreiben des Staatl. Bauamtes Bamberg vom 09.03.2012 wird verlesen.

Abzug Glascontainer in Honings

Wurde abgezogen - Hinweis VG-Blatt

Sonstiges

Herr Bitter - Einladung an Bürgermeister, Vergabe der Jagd am 16.03.2012

Herr Braun - Bergstraße reparieren vor Schlechtwetter

nach oben