09.10.2012 Kommentar zu TOP 9

9. Informationen - Verjährung von Handwerkerleistungen

Wir haben da eine andere Sicht auf diese Angelegenheit:


- Der Bürgermeister setzte die Begleichung dieser Rechnung auf die Tagesordnung der Sitzung vom 13.09.2012, obwohl der Betrag bereits am 23.08.2012 ausgeglichen worden war, also drei Wochen vor dieser Gemeinderatssitzung.


- Nach unserer Auffassung hat hier der Bürgermeister seine Kompetenzen überschritten, die ihm in der Bayerischen Gemeindeordnung und in der Satzung des Gemeinderats eingeräumt werden.

- Es handelt sich nicht um einen geringen Betrag, sondern um mehr als 14.000 €.

- Falls der Bürgermeister wirklich nichts von dieser Überweisung gewusst haben sollte - umso schlimmer. Handelt hier die Verwaltung eigenmächtig? Wer ist eigentlich in diesen Fällen zeichnungsberechtigt.

- Die Angst vor Verzugszinsen ist unberechtigt. Falls diese tatsächlich angefällen wären, so wäre es wohl nur ein kleiner Betrag gewesen. Vielleicht hätte man sogar jemanden gefunden, der für diese Verzögerung verantwortlich war.

Kurzum, angesichts der zahlreichen ungeklärten Fragen und angesichts der Höhe des Betrages (aus Steuermitteln), der uns an anderer Stelle fehlen wird, haben einige unserer Mitglieder die kommunale Rechtsaufsicht gebeten, diese Angelegenheit zu überprüfen.