04.12.2012

Tagesordnung

Antrag zur Geschäftordnung; Verlegung Top 2 der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 6. November 2012

2. Bauvoranfrage Fred Heinrichs und Juliana Kvas; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl -Nr. 692/2

3. Erweiterung der Erschließung im Bereich Hirtengasse

4. Bauantrag Raphael und Sabine Albert; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport Fl-Nr. 2192/8

5. Streitbaumstrasse; Info zum Stand der Arbeiten

6. Strombeschaffung ab 01.01.2014; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages

7. Sanierung der Brücke "Am Hohen Rain"; derzeitiger Sachstand sowie weitere Vorgehensweise; Anpassung an bestehende Sicherheitsvorschriften bei Geländern

8. Anschaffung eines Dauerbrennofens mit dazugehörigem Außenkamin zur Beheizung des gemeindlichen Bauhofes

9. Anschaffung Mehrzweckfahrzeug für FFW; Erweiterung der Bestellung

10. Informationen des Bürgermeisters

Verlauf

Antrag zur Geschäftordnung; Verlegung Top 2 der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentli­che Sitzung

Gemeinderätin Gertrud Schmidtlein stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt Top 2 der nichtöf­fentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verlegen. Hierzu informiert der Vorsitzende den Gemeinderat über ein Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, in welchem auf § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Hetzles Bezug genommen wird. Hiernach werden Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten in der Regel in nichtöffentlicher Sitzung behan­delt.

Beschluss: 3 : 9

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 6. November 2012

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 6. November 2012 werden keine Einwen­dungen erhoben.

Beschluss: 11 : 1

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2. Bauvoranfrage Fred Heinrichs und Juliana Kvas; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl -Nr. 692/2

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FI.-Nr. 692/2. Bergweg o. Nr.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmi­gungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt im Rah­men der vorhandenen Bebauung.

Die Zufahrt kann über den Bergweg und das angrenzende Privatgrundstück erfolgen. Die Er­schließung mit Wasser und Abwasser ist nicht gesichert. Die Nachbarunterschriften sind voll­ständig.

Der Gemeinderat beschließt der Bauvoranfrage unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen:

- Die Zufahrt zu den Baugrundstücken ist auf eigene Kosten des Bauwerbers herzustellen.

- Der Zufahrtsbereich wird nicht als öffentliche Fläche gewidmet.

- Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Kanalisation, sowohl für die Entwässe­rungsleitung als auch für die Oberflächenentwässerung werden vom Antragsteller übernom­men. Eine entsprechende Sondervereinbarung für die Herstellung der Kanalisationsleitung und einer getrennten Leitung für die Oberflächenentwässerung im Zufahrtsbereich bis zum öf­fentlichen Kanalisationssystem ist mit der Gemeinde abzuschließen.

- Die Kosten für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage werden vom Antragsteller übernommen. Eine entsprechende Sondervereinbarung für die Herstellung der Wasseranschlussleitung ist mit der Gemeinde abzuschließen.

- Für das geplante Gebäude ist zur Rückhalte des Oberflächenwassers eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 10 cbm zu errichten.

Mit der Errichtung eines Krüppelwalmdaches auf dem Einfamilienhaus sowie eines Satteldaches auf der Garage besteht Einverständnis. Ebenfalls bestehen seitens des Gemeinderates keine Einwände gegen einen Kniestock von 0,75 m sowie eine Klinkerbauweise. Die Errichtung einer Erdwärmepumpe ist über das Landratsamt Forchheim, Wasserrecht, zu beantragen.

Beschluss: 10 : 2

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3. Erweiterung der Erschließung im Bereich Hirtengasse

Dem Gemeinderat wird die folgende chronologische Aufstellung hinsichtlich der Erschließung Al­bert zur Kenntnis gegeben:

- 29.03.2005, Bauanfrage Alfons, Johann und Josef Albert

- 19.04.2005, Beschluss Gemeinderat, Bauanfrage abgelehnt (TOP 3b)

- 16.10.2006, Aufstellungsbeschluss für einen neuen Flächennutzungsplan

- lm Rahmen der Bürgerbeteiligung haben die Herrn Johann und Alfons Albert einen Bauantrag für die FI-Nrn. 2192/2, 2912/3 und 2192/4 gestellt. Der Gemeinderat hat am 15.08.2007 gemäß Stellungnahme der Planfertigerin die Aufnahme der Flächen in den FNP beschlossen. Die wei­tere Entwicklung sollte über einen noch aufzustellenden Bebauungsplan geregelt werden

- Der neue Flächennutzungsplan ist am 13.06.2008 in Kraft getreten.

- 20.01.2009, (TOP 6) dem Gemeinderat wird die Sondervereinbarung für die Familien Albert zur Kenntnis gegeben.

- Der Sondervereinbarung liegt ein Lageplan zu Grunde, welcher lediglich zwei Bauplätze enthält. Die Grundstückteilung des Grundstücks Fl.-Nr. 2192 mit der Folge der drei neuen Parzellen er­folgte erst im Jahr 2010 (Vermessung: 25.10.2010).

- 21.07.2009, (TOP 10) dem Gemeinderat wird zur Kenntnis gegeben, dass die Herrn Albert Jo­hann und Alfons die Sondervereinbarung unterschreiben haben. Sie verpflichten sich der Ge­meinde alle anfallenden Kosten zu erstatten. Mit der Ausarbeitung der Erschließung wurde das IB Engelhardt beauftragt.

- 21.07.2009, (TOP 3c, NOT) der Gemeinderat beschließt eine Teilfläche der Grundstücke Fl.-Nrn. 2192/1 und 2192/4 zu erwerben.

- Für die Erweiterung der Erschließung wurde ein Entwurf des IB Engelhardt vorgelegt (Stand: 11.08.2009). Die Ausschreibung erfolgte aufgrund dieser Pläne, für die Erschließung von zwei Bauplätzen.

- 8.09.2009, (TOP 3) der Gemeinderat beauftragt die Firma WF Tief- und Rohrbau GmbH mit den Erschließungsarbeiten.

- 8.10.2009, die VGem fertigt ein Schreiben, mit welchem sie der Errichtung neuer Telekommuni­kationslinien zustimmt. Die Telekom wird darauf aufmerksam gemacht, dass lediglich zwei Bau­plätze erschlossen werden und daher die drei eingezeichneten Anschlüsse für die "Bauplätze" westlich der Straße nicht erforderlich sind.

- Schreiben IB Engelhardt an die Gemeinde Hetzles vom 4.5.2010, Herr Engelhardt nimmt in die­sem Schreiben Stellung zu einigen Unklarheiten. Er nimmt auch Stellung zu den Anschlüssen Nrn. 4, 5 und 6, welche ohne Mitwirkung der Gemeinde Hetzles auf Veranlassung der Grund­stückseigentümer erstellt wurden.

- 11.11.2010, (TOP 2), der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag für das zwischenzeitlich er­schlossene Grundstücke FI.-Nr. 2192/2 zu.

- 23.11.2010, Schreiben der VGem an Grundstückseigentümer im geplanten Baugebiet "An der Schule", erste Einladung zu einer Infoveranstaltung

- 9.3.2011, Schreiben der VGem an Grundstückseigentümer im geplanten Baugebiet "An der Schule", zweite Einladung zu einer Infoveranstaltung

- 4.2011, Schreiben der VGem an Grundstückseigentümer wg. Zustimmung zum Verkauf der benötigten Grundstücksflächen

- 13.5.2011, Zustimmungserklärung von Alfons und Josef Albert, dass mit dem Verkauf der benö­tigten Fläche Einverständnis besteht

- 20.5.2011, Zustimmungserklärung von Johann Albert, dass mit dem Verkauf der benötigten Fläche Einverständnis besteht.

- 15.5.2012, Gemeinderat legt fest, die Grundstücke zu erwerben.

- 26.7.2012, Infoveranstaltung zu den vorbereiteten Kaufverträgen.

- 5.8.2012, Albert Johann und Alfons legen Widerspruch gegen den Kaufvertrag ein und ziehen somit Zustimmung zurück

- Schreiben IB Engelhardt vom 12.11.2012, Klarstellung zur Entstehung der Hausanschlusslei­tungen

Der Vorsitzende verliest das Schreiben des IB Engelhardt vom 12.11.2012. Es wird auf folgende Aussage aufmerksam gemacht: "Vom Bauamtsleiter Herrn Assmann wurde jedoch dazu im Bei­sein der Eigentümer klar ausgedrückt, dass im Auftrag der Gemeinde nur die beiden im Lageplan ersichtlichen Anschlüsse ausgeführt werden, da für die weitere Bebauung keinerlei Rechtsgrund­lage vorhanden sei."

Im Laufe der Diskussion legt Gemeinderätin Schmidtlein dem Gremium eine Schriftstück vor, in welchem sich die Grundstückseigentümer des geplanten Baugebiets "An der Schule" mit der He­rausnahme der Grundstücke FI.-Nr. 2192/8 und 2192/7 einverstanden erklären.

Herr Alfons Albert beantragt sich, zu diesem Tagesordnungspunkt äußern zu dürfen. Der Ge­meinderat beschließt, Herrn Alfons Albert ein Rederecht zu erteilen.

Beschluss: 9 : 3

Herr Albert teilt mit, dass die zusätzlichen Hausanschlüsse auf Anraten des Herrn Aßmann gelegt wurden. Weiterhin seien auch die Stromanschlüsse im Auftrag von Herrn Aßmann errichtet wor­den.

Kenntnisnahme

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4. Bauantrag Albert Sabine und Raphael; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, FI.-Nr. 2192/8

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FI.-Nr. 2192/8, Hirtengasse o. Nr.

Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 13.12.2011 mit dem Bauvorhaben befasst. Damals wurde der Bauvoranfrage zugestimmt. Das Landratsamt Forchheim hat den An­tragstellern mit Schreiben vom 01.03.2012 formlos mitgeteilt, dass eine Bebauung des o.g. Grundstücks unzulässig ist, da das Grundstück im Außenbereich liegt.

In diesem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass für eine rechtsmittelfähige Entschei­dung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung des Grundstücks ein formeller Antrag auf Vorbescheid mit den dafür erforderlichen Antragsunterlagen dreifach über die Ge­meinde Hetzles einzureichen ist. Nun wurde ein formeller Bauantrag vorgelegt.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, die Fläche ist im Flächennutzungsplan als "Intensivobstplantage/Streuobstbestand" ausgewiesen. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, welches im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Öffentliche Belan­ge werden beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Dies ist hier gegeben.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen. Über den Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung wird in einer der nächsten Gemeinde­ratssitzungen entschieden.

Beschluss: 9 : 3

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5. Streitbaumstraße; Info zum Stand der Arbeiten

Bislang wurden alle Rohrdurchlässe an der südöstlichen Seite der Streitbaumstraße erneuert und die Arbeiten an der nordwestlichen Seite sind bereits bis Höhe des Wanderparkplatzes fortge­schritten. Während der Arbeiten wurde festgestellt, dass die Anzahl der defekten Rohre zu nied­rig geschätzt wurde. Daher wurden 25 Schwerlastbetonrohre (Länge: 1,00 m DN 400) zur Basis des bestehenden Angebotes der BayWa vom 16.07.2012 (27,70 €/Stück = ges. 692,50 € zzgl. MWSt) nachbestellt.

Sofern die witterungstechnischen Rahmenbedingungen gegeben sind, werden die Arbeiten vor­aussichtlich in der 49. Kalenderwoche fertig gestellt sein.

Kenntnisnahme

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6. Strombeschaffung ab 01.01.2014; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages

Bürgermeister Schmidtlein gibt bekannt, dass zum 31.12.2013 der Stromlieferungsvertrag zwi­schen der Gemeinde Hetzles und der E.ON AG auslaufen wird. Betroffen ist hierbei die Gemein­de als Abnehmerin. Auf den Strombezug der Bürger hat dies keinen Einfluss. Der Bayerische Gemeindetag hat sich nach intensiver Prüfung und Durchführung einer Mitgliederumfrage entschlossen, erstmals anzubieten, dass die zukünftigen Stromlieferanten über Bündelausschrei­bungen für den Lieferzeitraum 2014-2016 ermittelt werden.

Das Angebot ist ein Service für alle Städte, Märkte und Gemeinden sowie für Zweckverbände und erfolgt mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Städtetags. Nach Vorliegen der ersten Ausschreibungsergebnisse (voraussichtlich April/Mai 2013) wird der Gemeindetag Verhandlungen mit verschiedenen Stromlieferanten aufnehmen, um eine Rahmenvereinbarung für die nicht an der Bündelausschreibung teilnehmenden Mitglieder zu schließen.

Sollte eine Gemeinde nur dieser Rahmenvereinbarung beitreten, ohne an der Bündelausschrei­bung teilzunehmen, hat sie dennoch die haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Einholung von min­destens drei Vergleichsangeboten. Somit müsste eigenhändig gemäß KommHV eine Ausschrei­bung erfolgen, was durch die Teilnahme am Verfahren der KUBUS Kommunalberatung über­flüssig wird.

Der Gemeindetag hat den Dienstleister für die Bündelausschreibungen nach Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ermittelt. Das Vergabegremium hat sich einstimmig für die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH entschieden, die seit 15 Jahren Kommunen berät und derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungspor­tals für die öffentliche Hand ist.

Jeder Teilnehmer kann dabei wählen, ob er "Normalstrom", bei dem der Ökostromanteil bei jedem Stromanbieter unterschiedlich ist, oder "100 % Ökostrom" einkaufen möchte. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von 100 % Ökostrom im Vergleich zur Be­schaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten in Höhe von 5 bis 6 % bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

Der Gemeinderat nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und beschließt folgendes:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelaus­schreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen.

2. Die Gemeinde Hetzles überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elekt­rische Energie für die Lieferjahre 2014 bis 2016, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

3. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung "Normalstrom" (Ökostromanteil je nach Stromlie­ferant unterschiedlich) beschafft werden.

4. Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen.

Beschluss: 11 : 1

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7. Sanierung Brücke „Am Hohen Rain"; derzeitiger Sachstand sowie weitere Vorgehenswei­se; Anpassung an bestehende Sicherheitsvorschriften bei Geländern

Bezüglich der Nachfrage aus dem Gemeinderat vom 13. September 2012 über bereits vollzoge­ne Reparaturarbeiten und der Beurteilung der Note 2,9 wird seitens der Verwaltung wie folgt Stel­lung genommen:

Seit der Erstellung des Prüfberichts im Jahre 2007 wurden bisher keine Reparaturarbeiten an der Brücke durchgeführt.

Die Schlosserei Wießner wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 17. Juli 2012 beauftragt, das durch Korrosion und Unfall geschädigte, marode Geländer der Brücke zum Preis von 987,70 € (brutto) zu ersetzen. Im Zuge der Ausführung dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass das nicht beschädigte Geländer den aktuellen Sicherheitsvorschriften nicht entspricht. Die Geländerhöhe von nur 72 cm entspricht nicht der nach DIN 1076 geforderten Geländerhöhe von 1,00 m. Zusätz­lich müsste an beiden Geländern eine fehlende Fußleiste nachgerüstet werden. Aus Sicher­heitsgründen wurde daher die Erneuerung beider Geländer beauftragt. Hierfür entstehen Ge­samtkosten in Höhe von ca. 2.000 €. Die Geländer sind auch nach einer Sanierung der Brücke verwendbar.

Die gesamt Zustandsnote von 2,9 des Hauptprüfberichts aus dem Jahre 2007 ist wie folgt zu be­urteilen:

Eine Schadensausbreitung oder Folgeschäden des Bauwerks, die mittelfristig zu erheblichen Standsicherheits- und oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führen, sind zu erwarten. Dies bedeutet, dass das Bauwerk noch den Anforderungen der DIN in Hinblick auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit genügt, jedoch in absehba­rer Zeit eine Sanierung der Brücke unumgänglich ist.

Im Zuge der 6-jährigen Hauptprüfungspflicht wurde vom TÜV Rheinland ein Angebot zur Erstel­lung eines Hauptprüfberichts mit Instandsetzungskonzept und Leistungsverzeichnis für das Jahr 2013 eingeholt. Gemäß dem Angebot vom 28. November 2012 erhebt der TÜV Rheinland eine Pauschale von 1.680,- € netto (ca. 2.000,-€ brutto).

Der Gemeinderat beschließt den TÜV Rheinland für die Erstellung eines Hauptprüfberichts mit Instandsetzungskonzept und Leistungsverzeichnis für die Brücke "Am Hohen Rain" für das Jahr 2013 zu beauftragen und eventuelle Sanierungskosten der Brücke im Haushaltsjahr 2014 bereit­zustellen.

Beschluss: 12 : 0

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8. Anschaffung eines Dauerbrennofens mit dazugehörigem Außenkamin zur Beheizung des gemeindlichen Bauhofes

Laut Beschluss aus dem Jahre 2006 sollte für den Bauhof ein Dauerbrennofen mit außen anlie­gendem Edelstahlkamin angeschafft werden, um die unwirtschaftlichen Betreiberkosten eines elektrischen Ofens einzudämmen. Nach Rücksprache mit den Bauhofmitarbeitern ist dieser Be­schluss noch nicht vollzogen worden. Daher wird die Verwaltung mit der Einholung aktueller An­gebote für einen Dauerbrennofen beauftragt. Die Kosten sind für das Haushaltsjahr 2013 einzu­planen.

Beschluss: 12 : 0

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9. Anschaffung Mehrzweckfahrzeug für FFW; Erweiterung der Bestellung

Der Gemeinderat wird informiert, dass das Mehrzweckfahrzeug 1.000,- € mehr gekostet hat. Diese Mehrkosten ergeben sich aus drei Airlineschienen, einer Halterung für zwei Atemschutzge­räte und einem Trenngitter.

Kenntnisnahme

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10. Informationen des Bürgermeisters

Orientierungsgespräch Gemeinderat Hetzles

Samstag, den 29.12.2012 von 9.30 Uhr bis 19.00 Uhr (anschließendes Jahresabschlussessen)

Sitzungstermine 2013

Bürgermeister gibt Sitzungstermlne bekannt.

Herr Johannes Derfuß beantragt, sich als Jagdvorsteher zur Streitbaumstraße äußern zu dürfen. Der Gemeinderat beschließt, Herrn Johannes Derfuß ein Rederecht zu erteilen.

Beschluss: 12 : 0

Herr Derfuß bittet den Gemeinderat, beim Ausbau der Streitbaumstraße die Steilstücke zu befes­tigen.