19.02.2013

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Januar 2013

2. Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl-Nrn. 2192/6, 2192/7, 219278

3. Bescheide vom 28.08.2012 über die Festsetzung von Wasserhausanschlusskosten für das Grundstück, FI.-Nr. 767/11, Im Letten 11a, Gemarkung Hetzles - Widerspruch vom 09.09.2012

4. Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Forchheim; Bekanntmachung der Ergebnisse und Fest­setzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen

5. Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehr­kommandanten der FFW Hetzles gemäß Art 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes durch den Gemeinderat

6. Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen

7. Zulassungen zur Kirchweih 2013

8. Informationen

Verlauf

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Januar 2013

a) Gemeinderatsmitglied Gertrud Schmidtlein stellt den Antrag, bei Top 5 der Niederschrift vom 22. Januar 2013 die Antragsteller namentlich festzuhalten.

Beschluss: 2 : 11 (abgelehnt)

Die Gemeinderatsmitglieder Gertrud Schmidtlein und Klaus Gerhorst haben dafür gestimmt.

Kommentar: Es ging um einen Antrag aus den Reihen des Bürgerforums, der nicht wie sonst üblich den Unterlagen zur Sitzung beigefügt war, und in dem die Namen der Antragsteller nicht angegeben waren. In der Regel werden die Namen der Antragsteller angegeben. Dies wurde bereits in der Sitzung vom 22. Januar 2013 moniert, jedoch in der Niederschrift nicht berücksichtigt.

b) Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Januar 2013 werden keine Einwendun­gen erhoben.

Beschluss: 11 : 2

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2. Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke FI.-Nrn. 2192/6, 2192/7, 2192/8; Aufstellungsbeschluss *

Der Antrag wurde dem Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 22.01.2013 vorgelegt, jedoch zurückgestellt. Die Eigentümerversammlung für das geplante Baugebiet "An der Schule" ist posi­tiv verlaufen. Da die Aufstellung eines Bebauungsplanes zeitlich länger dauert als eine Einbezie­hungssatzung, halten die Antragsteller an ihrem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach Art. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB fest.

Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke FI.-Nrn. 2192/6, 2192/7 und 2192/8 eine Einbeziehungssatzung zu erlassen.

Das Gebiet grenzt westlich an die bestehende Bebauung der Hirtengasse an und umfasst drei Bauparzellen.

Ziel dieser Einbeziehungssatzung ist es, die v.g. Grundstücke in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen.

Die Einbeziehungssatzung erhält die Bezeichnung "Hetzles - Erweiterung Hirtengasse".

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Die an­fallenden Kosten sind von den Antragstellern zu übernehmen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist seitens der Antragsteller vorzulegen.

Beschluss: 12 : 1

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3. Bescheide vom 28.08.2012 über die Festsetzung von Wasserhausanschlusskosten für das Grundstück, FI.-Nr. 767/11, Im Letten 11a, Gemarkung Hetzles - Widerspruch vom 09.09.2012  *

Am 19.07.2012 wurde seitens der Gemeindearbeiter der Wasserhausanschluss für o.g. Anwesen errichtet. Mit Bescheid vom 28.08.2012 wurden gegenüber dem Widerspruchsführer die hierfür angefallenen Kosten festgesetzt.

Mit Schreiben vom 09.09.2012 wurde Widerspruch gegen den Bescheid der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz eingelegt.

Begründung des Widerspruchs

Der Widerspruchsführer trägt vor, dass die festgesetzten Kosten nicht für den Teil des Hausan­schlusses im öffentlichen Grund angefallen sind und er außerdem die Kosten hierfür nicht über­nehmen müsse. Weiterhin trägt er vor, dass er die Kosten für die Erschließung des Grundstück FI.-Nr. 767/10 zurückerstattet haben möchte.

Mit Schreiben vom 14.12.2012 wurde die anwaltschaftliche Vertretung des Widerspruchsführers ange­zeigt. Er beantragte zusätzlich zur v.g. Widerspruchsbegründung die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides.

Rechtliche Würdigung

Mit o.g. Bescheid wurden lediglich die Kosten für den Hausanschluss im öffentlichen Grund fest­gesetzt. Es handelt sich zum Einen um die Hausanschlussleitung, welche einen Meter ins Grund­stück verlegt wird, zum Anderen um die Hausanschlussarmatur, welche um die öffentliche Was­serleitung gelegt wird und woran die Anschlussverschraubung angebracht wird, um dort das PE-Druckrohr anzuschließen. Die Teleskop-Einbaugarnitur wird benötigt, um den Wasserschieber im öffentlichen Straßengrund bei Bedarf abstellen zu können. Alle im Bescheid aufgeführten Positio­nen sind für Arbeiten im öffentlichen Grund angefallen.

Hinsichtlich der Kostenübernahme wurde im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes "Hetz­les Nord-Ost" mit Schreiben vom 21.08.2001 vom Widerspruchsführer bestätigt, dass alle anfal­lenden Erschließungskosten von ihm getragen werden. Hierzu gehören auch die Wasserhausan­schlusskosten. Außerdem wurde mit Sondervereinbarung vom 09.03. bzw. 12.03.12 festgelegt, dass der Wasserhausanschluss für das Grundstück FI.-Nr. 767/11 auf Kosten des Widerspruchsführers errichtet wird. Der Hausanschluss wurde von der Gemeinde Hetzies errichtet und die anfal­lenden Kosten mit o g. Bescheid an den Widerspruchsführer weiterverrechnet.

Die anfallenden Kosten für die Erschließung des Grundstücks FI.-Nr. 767/10 können nicht zu­rückerstattet werden und sind im Rahmen dieses Widerspruchs auch nicht zu prüfen.

Nach § 80 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) soll die Aussetzung der Vollzie­hung nur erfolgen, wenn ersichtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen. Da dies hier nicht der Fall ist konnte dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgege­ben werden.

Von der mit Schreiben vom 18 12.2012 empfohlenen Rücknahme des Widerspruchs wurde kein Gebrauch gemacht.

Der Gemeinderat beschließt, dem Widerspruch nicht abzuhelfen. Der Widerspruch wird an das Landratsamt Forchheim zur Entscheidungsfindung übersandt.

Beschluss: 13 : 0

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4. Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Forchheim; Bekanntmachung der Ergebnisse und Festsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnungen

(1) Errichtung eines Zebrastreifens in der Hauptstraße gegenüber der Schule

Mit Schreiben vom 14.11.2012 beantragt der Elternbeirat die Errichtung eines Zebrastreifens in der Hauptstraße gegenüber der Schule.

Herr Demele, Polizeiinspektion Forchheim, erklärt, dass die Errichtung eines Zebrastreifens an dieser Stelle durchaus denkbar sei. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen werden überwie­gend erfüllt. Problematisch stellt sich lediglich die Beleuchtung dar. Die Beleuchtung eines Fuß­gängerüberweges muss nach DIN 5044 und DIN 67523 ausgeführt werden Dies müsste durch entsprechendes Fachpersonal (z. B. Herrn Eisner, Neunkirchen am Brand) geprüft werden. Ver­mutlich ist die Errichtung einer zusätzlichen Leuchte erforderlich. Eventuell müsste der Bereich geteert werden, da die aufzubringende Farbe auf Pflaster nicht so gut hält. Herr Demele schlägt außerdem vor, die Fahrbahn einzuengen. indem der Gehweg mit einer Abrundung in die Fahr­bahn erweitert wird (siehe z.B Zebrastreifen an der Realschule in Forchheim).

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag auf Errichtung eines Zebrastreifens in der Hauptstraße vorerst zurückzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beleuchtung des angesprochenen Bereichs prüfen zu lassen und ein Kostenangebot für die Errichtung des Zebrastreifens einzuho­len. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ist der Antrag dem Gemeinderat erneut zur Entscheidungsfindung vorzulegen

Beschluss: 13 : 0

(2) Parkverbot in der Hinteren Dorfstraße bei den Anwesen 11a und 13

Auf der Flache vor den o.g. Anwesen wird an der Fronleichnamsprozession ein Altar errichtet. Bedauerlicherweise wird diese Fläche während der Prozession nicht von parkenden Fahrzeugen freigehalten. Die Fläche steht im Eigentum der Gemeinde Hetzles.

Da dieses Problem nur einmal im Jahr auftritt, kann es mit einer entsprechenden verkehrsrechtli­chen Anordnung (absolutes Halteverbot für die Zeit der Prozession) gelöst werden. Die entspre­chenden Verkehrsschilder müssen 4 Tage vor der Prozession aufgestellt werden und können da­nach wieder entfernt werden.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

(3) Tempo 30 im Gaiganzer Weg; Antrag Josef Walz

Herr Walz beantragte, im Gaiganzer Weg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu erlas­sen. Herr Demele erklärt, dass die Gemeinde grundsätzlich Tempo 30 im Gaiganzer Weg erlas­sen kann. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen an der Einmündung in den Gaigan­zer Weg auf Höhe des Grundstücks FI.-Nr. 1598 das Zeichen Nr. 274-53 "Zulässige Höchstge­schwindigkeit 30" sowie auf der Rückseite des Schildes das Zeichen Nr. 278-53 "Ende der zuläs­sigen Höchstgeschwindigkeit 30" anzubringen. Am Ende des Gaiganzer Weges auf Höhe des Grundstücks FI.-Nr. 2123 soll die gleiche Beschilderung erfolgen.

Der Antrag wird zurückgestellt. Von der Verwaltung und der Polizeiinspektion Forchheim soll ge­prüft werden, inwieweit für den gesamten Ortsbereich von Hetzles und Honings eine "Zone 30" er­lassen werden kann und unter welchen Voraussetzungen.

Beschluss: 13 : 0

(4) Parksituation in der Steingasse gegenüber Anwesen Schumm

Gegenüber der Metzgerei Schumm gibt es immer wieder Probleme mit parkenden Autos. Herr Demele erklärt sich mit dem Erlass eines absoluten Halteverbots einverstanden. Es wird vorge­schlagen, an der südlichen Grenze des Anwesens Hauptstraße 35 auf Höhe der Straßenlaterne das Zeichen Nr. 283-10 "Halteverbot (Anfang)" und am Anwesen Hoher Weg 2 auf Höhe der Straßenlaterne das Zeichen Nr. 283-20 "Halteverbot (Ende)" anzubringen.

Der Antrag wird zurückgestellt. Bürgermeister Schmidtlein wird beauftragt, mit Herrn Schumm zu klären, ob von seiner Seite zusatzliche Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Erst nach dem Gespräch sollen die Halteverbotsschilder angebracht werden

Beschluss: 13 : 0

(5) Einführung einer "Zone 30" in Honings

Es wurde bereits mehrfach beantragt, in Honings eine "Zone 30" einzuführen. Am Ortseingang von Hetzles kommend befindet sich bereits ein Schild "30". Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wird erst an der Ausfahrt Richtung Effeltrich durch das Ortsschild aufgehoben. An der ersten Einmün­dung von Neunkirchen kommend befindet sich kein "30"-Schild. Es wird daher aufgrund der Aus­führungen der Polizei vorgeschlagen, auf Höhe des Grundstücks FI.-Nr. 2615 das Zeichen Nr. 274-53 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30" und auf Höhe des Anwesens Honings 5 das Zei­chen Nr. 205 "Vorfahrt gewähren!" anzuordnen.

Der Antrag wird bis zur Klarung siehe Top 4 (3) zurückgestellt.

Beschluss: 13 : 0

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5. Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten und stellvertretenden Feuer­wehrkommandanten der FFW Hetzles gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrge­setzes durch den Gemeinderat

Die Freiwillige Feuerwehr Hetzles wählte in der Dienstversammlung am 1. Februar 2013 Herrn Erwin Wagner zum 1. Kommandanten und Herr Marcus Wagner zum stellvertretenden Komman­danten.

Der Gerneinderat beschließt, gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

- Herrn Erwin Wagner als 1. Kommandanten und

- Herrn Marcus Wagner als stellvertretenden Kommandanten

zu bestätigen. Marcus Wagner muss noch den Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" mit Erfolg be­suchen.

Beschluss: 12 : 0

Gemeinderatsmitglied Erwin Wagner stimmt wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) nicht mit ab.

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6. Vorschläge zur Wahl der Jugendschöffen

Der Gemeinderat beschließt, der Jugendkammer des Landgerichts Bamberg und für das Ju­gendschöffengericht beim Amtsgericht Forchheim für die Amtsdauer 2014 bis 2018 Frau Bettina Bürk als Jugendschöffin vorzuschlagen.

Beschluss: 13 : 0

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7. Zulassungen zur Kirchweih 2013

Der Gemeinderat Hetzles beschließt, folgende Schausteller zur Kirchweih Hetzles 2013 zuzulas­sen:

- Friedrich Paulus, Höchstadt, mit den Geschäften entsprechend dem Schreiben vom 01.10.2012,

- Robert Czasny, Möhrendorf, mit Süß- und Spielwarengeschäft.

Das Standgeld ist im Voraus zu bezahlen und beträgt für den Schausteiler Paulus 220,- €, für den Schausteller Czasny 100,-€.

Die Stellplatze werden durch die Gemeinde zugewiesen.

Dem Bewerber Manfred Schleicher, Röttenbach, mit Wasserlaufbällen, ist von der Verwaltung mitzuteilen, dass die Gemeinde keinen geeigneten Platz zur Verfügung stellen kann.

Beschluss: 13 : 0

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8. Informationen

Ermittlung der Schmutzfracht AVS

Im Haushalt 2013 muss die Ermittlung der Schmutzfracht der zwei Regen überlaut be-cken vorgesehen werden.

Trinkwasserversorgung

Alexander Dürrschmidt informierte tel. über den Stand des Antrages der Gemeinde auf teilweise Vollversorgung der TWV Hetzles durch die Leithenberggruppe.

Haushalt 2013

In der Märzsitzung sollten die Prioritäten für den Haushalt gesetzt werden.

Kindergarten-Ausschuss

In der Sitzung am 29.01.2013 wurde klar, dass der Kindergarten sowie die Kinder­krippe gut aufgestellt sind und ein hoher Auslastungsgrad besteht.

Begrüßungsschilder bei Wander- bzw. Radstrecken

Bürgermeister Schmidtlein informiert über den Vorschlag des Landratsamtes Begrü­ßungsschilder für Wander- und Radwegestrecken aufzustellen. Dies wird nicht be­fürwortet, letztendlich auch aus Kostengründen.

Streitbaumstraße - Hinweis von Klaus Gerhorst

Gemeinderatsrnitglied Klaus Gerhorst weist auf die Befestigung an der Streitbaum­straße, die nur lose gemauert bzw. nur geschlichtet ist, hin. Seiner Meinung nach sei das verbesserungswürdig und sollte evtl. mit Beton gemacht werden.

Gemeinderats­mitglied Georg Regenfus ist dafür, dass man dies beobachten müsse und die Steine sich erst setzen sollten, bevor eine zu schnelle Maßnahme durchgeführt wird.

Durch das Ingenieurbüro Insumma, H. Geppert, sollte das geprüft werden (erst setzen lassen).

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* Namen, an deren Nennung aus unserer Sicht kein öffentliches Interesse besteht, haben wir entfernt.

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