16.07.2013

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2013

2. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Ergänzendes Anhörungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 "Windenergie"

3. Landesentwicklungsplan; Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs (Der überarbeitete LEP-E kann im Internet unter www.stmwivt.bavern.de/landesentwicklunq/ eingesehen werden)

4. Einbeziehungssatzung "Hetzles - Erweiterung Hirtengasse"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss, Entwurf

5. Erstteilnahme der Gemeinde Hetzles am erweiterten Probebetrieb Digitalfunk

6. Antrag Evang.-Luth. Pfarramt Neunkirchen auf Zuschuss zum Bau des neuen Pfarramtes

7. Streitbaum-Straße; Sachstandsmitteilung und weiteres Vorgehen

8. Bolzplatz Schule Hetzles; Vorlage Kostenaufstellungen, Vergabe

9. Brückengeländer Hintere Dorfstraße; Festlegung der Ausführung

10. Fußgänger- und Radwegbrücke Hetzles - Baad; Sachstandsmitteilung und weiteres Vorgehen

11. Informationen

Verlauf

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2013

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18. Juni 2013 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 11 : 0

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2. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Ergänzendes Anhö­rungsverfahren zur Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 "Windenergie"

Der Gemeinderat Hetzles nimmt Kenntnis vom Entwurf der Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 "Windenergie" des Regionalplans Oberfranken-West.

Die Flache Nr. 203 "Ebersbach-West" wurde als Vorranggebiet herausgenommen.

Der Gemeinderat Hetzles erhebt keine Hinweise, Ergänzungen oder Einwände zum Entwurf zur Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 "Windenergie".

Beschluss: 12 : 0

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3. Landesentwicklungsplan; Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs (Der überarbeitet LEP-E kann im Internet unter www.stmwivt.bavern.de/landesentwicklung/ eingesehen werden)

Der Gemeinderat erhebt im Rahmen des ergänzenden Anhörungsverfahrens keine neuerlichen Einwendungen gegen den überarbeiteten Landesentwicklungsplan-Entwurf.

Beschluss: 12 : 0

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Im Rahmen der Beratung über den nächsten Tagesordnungspunkt wird von Gemeinderatsmitglied Franz Braun nach dem Sachstand "Grunderwerb Baugebiet  An der Schule" gefragt. Da es sich hierbei um Grundstücksangelegenheiten handelt, wird um 19:40 Uhr die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hergestellt.

Info zum Grunderwerb:

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Herr Hans Albert die noch fehlende Unterschrift geleistet hat. Die Grundstücksverhandlungen mit Johannes Derfuß sind noch nicht abgeschlossen. Bür­germeister Schmidtlein gibt das Ergebnis des Waldwertgutachtens vom 24.06.2013 bekannt. Er wird erneut auf Herrn Derfuß zugehen, um mit diesem eine Einigung zu erzielen und den Grund­erwerb zum Abschluss zu bringen.

Die Öffentlichkeit der Sitzung wird um 20:10 Uhr wieder hergestellt.

4. Einbeziehungssatzung "Hetzles - Erweiterung Hirtengasse", Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf

Der Gemeinderat billigt den durch das Planungsbüro Insumma vorgelegten Entwurf der Einbezie­hungssatzung "Hetzles - Erweiterung Hirtengasse" vom 18.06.2013 und beschließt diesen ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Bürgerbeteiligung auszulegen und den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme zu übermitteln.

Vorab sind noch die Ausgleichsflächen in Absprache mit den Antragstellern festzulegen sowie ein neues Planungsbüro für die Fertigstellung der Einbeziehungssatzung zu beauftragen.

Beschluss: 11 : 1

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5. Erstteilnahme der Gemeinde Hetzles am erweiterten Probebetrieb Digitalfunk

Bund und Länder wollen ein einheitliches Sprech- und Datenfunksystem für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben einführen. Der bisher genutzte Analogfunk soll durch den Digitalfunk abgelöst werden.

Nach jetzigem Planungsstand wird die bayernweite Standortgewinnung für den Netzaufbau weit­gehend abgeschlossen sein. Es werden bereits gesicherte Standorte baulich erschlossen und mit der entsprechenden Systemtechnik ausgerüstet. Der Netzaufbau in Bayern soll im Jahr 2013 in großen Teilen vollendet sein. Danach beginnt Schritt für Schritt die bayernweite Inbetriebnahme des neuen digitalen Einsatzfunks der Sicherheitskräfte.

Voraussichtlich ab 2015 soll in Bayern der Analogfunk auch im Bereich der Feuerwehren auf den Digitalfunk umgestellt werden. In Sachen Digitalfunk schreitet der Migrationsprozess erstteilneh­mender Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BÖS) in den nächsten Wochen und Monaten weiter zügig voran. Unsere Region ist für eine Teilnahme im Netzabschnitt Oberfranken eingeplant.

Um bereits am erweiterten Probebetrieb nach dem vorangehenden Zeitplan teilnehmen zu kön­nen, ist eine Erklärung zur Erstteilnahme notwendig. Diese muss bis 01.08.2013 abgegeben wer­den. Vorteile einer Erstteilnahme am erweiterten Probebetrieb sind neben der Beratung, Unter­stützung und Betreuung durch die Projektgruppe DigiNet auch die Möglichkeit, eigene Erfahrungen in das Projekt einfließen zu lassen und Verbesserungen anfordern zu können.

Eine zeitgleiche Einführung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicher­heitsaufgaben (BÖS) in den Landkreisen Bamberg und Forchheim sowie der Stadt Bamberg, zu­mindest aber für alle BÖS, die über die ILS Bamberg alarmiert werden (= Feuerwehr, Rettungs­und Sanitätsdienst, THW, Katastrophenschutz} wurde vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim (ZRF Bamberg-Forchheim) in einem Grundsatzbeschluss als notwendig erachtet. Die Verbandsversammlung des ZRF hat in ihrer Sitzung am 08.05.2013 beschlossen, dass der ZRF BA-FO als Erstteilnehmer am erweiterten Probebetrieb für die Einführung des Digitalfunks bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BÖS) teilnimmt.

Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am 27.02.2013 wurde über die neue Technik informiert. Angesichts der grundlegenden Entscheidung, welchen Funk der Teilnehmer in den nächsten Jahrzehnten verwendet, ist hierzu ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Der Beschfuss über die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb ist unbedingt notwendig, wenn nach derzeitigem Stand die Städte, Märkte und Gemeinden über das Sonderförderprogramm ei­nen Zuschuss zur Beschaffung der Digitalfunkgeräte erhalten wollen.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hetzles als Erstteilnehmer am erweiterten Pro­bebetrieb für die Einführung des Digitalfunks bei Behörden und Organisationen mit Sicherheits­aufgaben (BÖS) teilnimmt und der Teilnahmeerklärung des Landkreise Forchheim (zur Erstteil­nahme am erweiterten Probebetrieb) zugestimmt wird. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel für die Anschaffung der Digitalfunkgeräte im Haushaltsplan.

Beschluss: 12 : 0

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6. Antrag Evang.-Luth. Pfarramt Neunkirchen auf Zuschuss zum Bau des neuen Pfarramtes

Der Gemeinderat Hetzles hat den Antrag des Evang.-Luth. Pfarramtes Neunkirchen a.Br. bereits in seiner Sitzung vom 14. Mai 2013 zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Hetzles hat sich bis­her an den Renovierungskosten der katholischen Pfarrhäuser in Hetzles und Dorrnitz nicht betei­ligt. Auch sind keine derartigen Anträge bekannt. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann deshalb zum Bau des neuen evang. - luth. Pfarramtes von Seiten der Gemeinde Hetzles keine Zuwendung gewährt werden.

Beschluss: 12 : 0

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7. Streitbaumstraße; Sachstandsermittlung und weiteres Vorgehen

Dem Gemeinderat wird zur Kenntnis gegeben, dass gemäß dem Beschluss der Gemeinderatssit­zung vom 18.06.2013 in der letzten Woche Schrotten in die Entwässerungsgräben der Streitbaumstraße eingebaut wurden. L-Steine zur Wasserführung im Bereich der Flurzufahrten werden vom heutigen Dienstag bis zum morgigen Mittwoch gesetzt. Eine Wiederherstellung des Stra­ßenprofils mit Wiederaufschotterung wird in den nächsten Tagen ausgeführt.

Während eines Ortstermins zur Wiederherstellung des Straßenprofils mit Herrn Knetzger, Dormitz, unterbreitete er das Angebot, den Unterhalt der Schotterstraße "Zum Streitbaum" zu über­nehmen. Herr Knetzger ist unter anderem für ca. 500 km Forst- und Schotterstraßen im Dormitzer Umkreis unterhaltstätig, eine Ergänzung durch die Streitbaumstraße, würde noch in seine Kapazitäten passen.

Als Voraussetzung für eine unterhaltsfähige Schotterstraße, müsste die Straße bis auf eine Tiefe von 10 cm gefräst werden, in Teilen der Altasphaltstellen muss jedoch tiefer gefräst werden. Das anfallende Fräsmaterial wird umgehend mittels Kräder- und Walzeneinsatz zum Straßenprofil modelliert. Eine Unterhaltung basierend auf dieser Grundlage würde mit einem Arbeitsaufwand von viermal jährlich, vier Stunden Krädereinsatz (Kostenansatz: 80,- €/h, netto) von statten ge­hen. Eine geringe Ergänzung von Mineralbeton ist jedoch nicht zu vermeiden.

Kenntnisnahme

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8. Bolzplatz Schule Hetzles; Vorlage Kostenaufstellungen; Vergabe

Für die Umsetzung des Bolzplatzes an der Schule in Hetzles und der damit verbundenen Erd­bauarbeiten hat die Verwaltung diesbezüglich Angebote der Firmen Kalb, Schnaittach-Laipersdorf und Pfister, Effettrich, eingeholt.

Die Firma Kalb Erd- und Tiefbau, Schnaittach-Laipersdorf, hat das wirtschaftlichere Angebot ab­geben.

Die abgegeben Angebote beziehen sich rein auf die Umgestaltung der Freifläche, beinhaltend die Arbeitszeit für Baumaschinen mit Maschinisten sowie auch der nötige Bodenaustausch für die Bolzplatzfläche. Nicht mit enthalten sind die Kosten für nötige Nacharbeiten, die im Nachgang von den Gemeindearbeiten zu erledigen sind, wie z. B. das Nacharbeiten an den Rändern während des Aushubes, Erstellen einer Feinplanie, Rasenansaat, etc. Ebenfalls nicht im Angebot enthalten sind der Einbau einer Flächenentwässerung (Drainage), das Versetzen der Sprunganlage und di­verse Spielgerate (z.B "Ball über die Schnur").

Der Elternbeirat würde die Maßnahme mit 2.885,31 € unterstützen.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umsetzung des Bolzplatzes der Schule Hetzles an die Firma Kalb Erd- und Tiefbau, Schnaittach-Laipersdorf, in Höhe von 7.494,14 € (brutto) zu er­teilen. Grundlage für die Auftragsvergabe ist das Angebot vom 27.05.2013.

Beschluss: 5 : 7 (abgelehnt)

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9. Brückengeländer Hintere Dorfstraße; Festlegung der Ausführung

Aus Unklarheit über die geforderten Sicherheitsaspekte an Brückengeländern hat der Gemeinde­rat in seiner Sitzung vom 14. Mai 2013 den Punkt bezüglich der Auftragsvergabe über das Brü­ckengeländer "Hintere Dorfstraße" abgesetzt.

Die Planung von Brückengeländer an öffentlichen Straßen hat sich nach der "ZTV-ING - Teil 8 Bauwerksaustattung - Abschnitt 4 Absturzsicherungen" zu richten. Diese gibt in, von der Bundes­anstalt für Straßenwesen (BASt) erstellte, Richtzeichnungen mögliche Varianten einer geeigneten Brückenabsicherung vor, gilt jedoch für den Planer nur als Anhaltspunkt. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt im kommunalen Bereich alleine der Gemeinde, weshalb die Art und Ausfüh­rung in ihrer Verantwortung hegt.

Für eine Ortsstraße mit höherer Verkehrsdichte und Radverkehr wie die "Hintere Dorfstraße" soll­te ein Brückengeländer ähnlich den Richlzeichnung der BASt: Gel 4 und Gel 6 Verwendung fin­den. Das Brückengeländer der Brücke über den Schlierbach nach Baad weist die Merkmale der Richtzeichnung Gel 4 auf und kostete zum Zeitpunkt der Errichtung im Jahr 2009 3.617,60 € (brutto, Geländerlänge insgesamt 12,50 m).

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Brückengeländer der "Hinteren Dorfstraße" entspre­chend der ZTV-ING 8-4, BASt Richtzeichnung Gel 4 ausführen zu lassen. Die Längen wurden auf 13,60 m (defekte Seite, ca. 4.000,- €) und 17,85 m (ca. 5.200,- €) bemessen.

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Ausschreibung eines Brückengeländers zu beauftragen und der wirtschaftlichsten Firma den Zuschlag zur erteilen. Die Höhe des Brückenge­länders soll zusätzlich mit dem GUV abgesprochen werden.

Beschluss: 12 : 0

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10. Fußgänger- und Radwegbrücke Hetzles - Baad; Sachstandsmitteilung und weiteres Vor­gehen

Bei Wartungsarbeiten der Geh- und Radwegbrücke durch den Bauhof Hetzles wurden stark mor­sche Stellen an den tragenden Bauteilen der Brücke festgestellt.

Aus Gründen der Sicherheit wurde der TÜV-Rheinland mit einer Begutachtung der Brücke beauf­tragt und bestätigte die dringlich benötigten Unterhaltsarbeiten.

Eine Instandsetzung der Brücke wurde durch den schlechten Zustand ausgeschlossen. Eine Bauwerksneuerrichtung ist hieraus die Folge.

Der Markt Neunkirchen am Brand hat bereits ein Angebot für die unterhaltsarme Ausführung in Aluminium durch die Fa. PML, Singen, in Höhe von 18.000,- € (netto) inklusive Planung, notwendi­ger Statik und Nachweisen eingeholt. Durch die bestehende Vereinbarung zur Kostenaufteilung aus dem Jahre 2000 (Markt Neunkirchen 60%, Gemeinde Hetzles 40%) würden der Gemeinde Hetzles Kosten in Höhe von 7.200,- € (netto) anfallen.

Die Baubegleitung würde über die Verwaltung der VG Dorrnitz geschehen, eine Kostenbeteili­gung durch den Markt Neunkirchen wurde zugesagt.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Errichtung einer neuen Fußgänger und Radweg­brücke zwischen Hetzles und Baad an die Firma PML, Peter Maier Leichtbau GmbH, Singen, in Höhe von 18.000,- € (netto) zu erteilen.

Beschluss: 12 : 0

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11. Informationen

Minerlasbauernstiftung

Das Stiftungsvermögen sowie ein Teil der Zinserträge war am 12.7. 2013 fällig. Nach Einholung von Angeboten der örtlichen Banken wurden beide Beträge (51.129.-- € + 17.108,-- €) zu einem Zinssatz von 1,0 v. H für 1 Jahr bei der Raiffeisenbank Neunkirchen a.Br. verlängert. Der 2.Teil der bisher aufgelaufenen Zinsen ist seit 2009 bei der Sparkasse mit 15.720,-- € als Zuwachssparen mit z. Z. 3,5 v.H. jederzeit verfügbar angelegt.

Dorferneuerung Honings

Bürgermeister Schmidtlein informiert über das Treffen mit Herrn Wittmann, Pla­nungsbüro Wittmann, Valier & Partner am 11.07.2013.

Zuschuss Kinderkrippe Hetzles

Der Verwendungsnachweis für den Anbau der Kinderkrippe mit 12 Plätzen an den bestehenden Kindergarten wurde gestellt. Von der bewilligten Gesamtzuweisung i.H.v. 315.400,00 € wurden bisher 252.300,00 € ausbezahlt. Die noch ausstehenden 63.1 00,00 € wurden zugewiesen.

Mangelnder Hochwasserschutz MdL Melanie Huml

Der Vorsitzende informiert über das Schreiben von MdL Huml an Herrn Eduard Nöth vom 23.06.2013.

Trinkwasserversorgung Hetzles - Liefermengenerhöhung Leithenberg-Gruppe

Gemeinderätin Schmidtlein fragt nach dem Sachstand und Beschluss der Verbands­versammlung.

Antwort: Die Verbandsversammlung hat dem Antrag der Gemeinde Hetzles zugestimmt. Vor­aussetzung ist, dass die Gemeinde Hetzles die Kosten für die technische Aufrüstung in dem Maschinenhaus in Kersbach übernimmt.

Außenbeleuchtung Schule

Hinweis von Frau Schmidtlein: Am Weg zum Parkplatz fehlen noch zwei Leuchten

Antwort: Diese sollen noch vor dem Herbst angebracht werden.

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