27.08.2013

Antrag zur Geschäftsordnung: Verlegung von TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. Juli 2013

2. Kanalsanierung 2013 - BA 02; Auftragsvergabe nach erfolgter Ausschreibung

3. Trinkwasserversorgung, Informationen

4. Reparatur Fendt, Überschreitung Haushaltsansatz

5. Antrag Mitgliedschaft BUND Naturschutz

Verlauf

Antrag zur Geschäftordnung: Verlegung von TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung

Gemeinderätin Gertrud Schmidtlein stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 3 der nichtöf­fentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verlegen.

Der Antrag wird seitens des Vorsitzen­den nicht angenommen, da ein Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt, dass der TOP in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden soll.

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Antrag auf Rederecht für Edwin Schmidtlein

Es wird beantragt, Herrn Edwin Schmidtlein als Zuhörer ein Rederecht zu erteilen.

Beschluss: 4 : 8 (abgelehnt)

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. Juli 2013

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16. Juli 2013 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 12 : 0

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2. Kanalsanierung 2013 - BA 02; Auftragsvergabe nach erfolgter Ausschreibung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schmidtlein Herrn Engelhardt, Ingeni­eurbüro Engelhardt. Dieser erläutert dem Gremium den Sachverhalt.

Die Entwurfsplanung für die Kanalsanierungsmaßnahme 2013 wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Auf dieser Grundlage wurde seitens des Ingenieurbüros Engelhardt, Eckental-Brand, eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Firmen Diringer & Scheidel, Röthenbach a. d. Pegnitz, Türpe, Gochsheim und Schnurrer, Weiden, haben ein Angebot abgegeben.

Nach Öffnung der Verdingungsunterlagen am 24.07.2013, 14:00 Uhr, im Rathaus Dormitz und späterer Vorlage des rechnerisch geprüften Submissionsergebnisses, schlägt das o. g. Ingenieurbüro vor, den Auftrag an die Firma Diringer & Scheidel, Röthenbach a. d. Peg., zu erteilen.

Der Gemeinderat beschließt, der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG den Auftrag für die Kanalsanierungsmaßnahme 2013 - BA 02, zum Preis von 33.134,82 € (brutto) zu erteilen. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 22.07.2013.

Beschluss: 12 : 0

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3. Trinkwasserversorgung, Informationen

Von der Verwaltung wurde eine Anfrage an das Landratsamt Forchheim, Gesundheitsamt, bezüg­lich der Beurteilung der vom Ingenieurbüro Dürrschmidt vorgelegten drei Lösungsvarianten ge­stellt. Das Gesundheitsamt hat mit Schreiben vom 07.08.2013 eine Stellungnahme abgegeben. Das Gesundheitsamt würde grundsätzlich die Varianten 2 und 3 mittragen. Variante 1 erscheint als unsicher, da in Zeiten mit hohem Wasserbedarf bei der Leithenberggruppe Engpässe bei der Wasserlieferung auftreten können. Aus hygienischer Sicht spricht sich das Gesundheitsamt für eine Lösung mit Einbau einer Ultrafiltrationsanlage in Verbindung mit der Desinfektion des Quell­wassers mittels UV-Bestrahlung aus. Um längerfristig die Wasserversorgung für die Gemeinde Hetzles und den Gemeindeteil Honings qualitativ und quantitativ sicherzustellen wird die Variante 3 als die zukunftsorientierteste Lösung angesehen.

Die Verbandsversammlung der Leithenberggruppe hat in Ihrer Sitzung vom 23.04.2013 beschlos­sen, dem Antrag der Gemeinde Hetzles auf Liefermengenerhöhung (Variante 1) zuzustimmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Gemeinde Hetzles für die technische Aufrüstung in dem Maschinenhaus in Kersbach aufkommt.

Seitens des Satzungsbüros Müller, Veitshöchheim, könnte bis zur Sitzung am 10.09.2013 eine "Vorkalkulation" über die Finanzierungsmöglichkeiten (Gebühren/Beitrage) der drei Alternativen vorgelegt werden. Die Kosten für diese Vorarbeiten betragen 60 €/Std. (netto). Sofern sich der Gemeinderat für eine Finanzierung über einen Verbesserungsbeitrag entscheidet und das Sat­zungsbüro Müller hierfür den Auftrag erhält, fallen für die "Vorkalkulation" keine Kosten an.

Der Gemeinderat nimmt den vorstehenden Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt das Sat­zungsbüro Müller mit der "Vorkalkulation" zu beauftragen.

Beschluss: 12 : 0

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4. Reparatur Fendt, Überschreitung Haushaltsansatz

Am Kommunaltraktor Fendt 312 Vario {Anschaffungsjahr 2009, 2.450 Betriebsstunden) ist, be­dingt durch den Winterdienst, der Handbrems - Bowdenzug verrostet. Dieser Defekt sollte mit dem turnusmäßigen Kundendienst (bei 2.500 Betriebsstunden nach Wartungsplan) behoben werden.

Während des alltäglichen Bauhofbetriebes, wurden die Bauhofmitarbeiter auf eine Öl-Leckage am Motor aufmerksam. Um kostenintensive Folgeschäden zu vermeiden, wurde eine sofortige Reparatur am Gemeindebauhof veranlasst, bei der jedoch eine Getriebeöl-Leckage an der Hin­terachse entdeckt wurde. Eine notwendige Reparatur in der Werkstatt wurde somit unausweich­lich.

Der anstehende Kundendienst ist bei der Gelegenheit ebenfalls mit ausgeführt worden.

Die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf 3.814,54 € (brutto). Im Haushalt für 2013 wurden auf der Haushaltsstelle 0.7711.5510 "Unterhalt. Reparatur Fahrzeuge" 3.000,- € angesetzt. Es wurden 1.425,47 € bereits verauslagt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Rechnung der BayWa AG Igensdorf über die ausge­führten Wartungs- sowie den Kundendienstarbeiten und beschließt, die Verwaltung mit der Anweisung des Betrages von 3.814,54 € (brutto) zu beauftragen Die überplanmäßige Ausgabe wird somit genehmigt.

Beschluss: 12 : 0

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5. Antrag Mitgliedschaft BUND Naturschutz

Der Vorsitzende verliest das Schreiben des BUND Naturschutzes in Bayern e.V., Kreisgruppe Forchheim, vom 22.07.2013.

Der Gemeinderat beschließt, dem BUND Naturschutz e.V. Bayern beizutreten. Der Mitgliedsjah­resbeitrag beträgt 70 €.

Beschluss: 3 : 9 (abgelehnt)

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6. Informationen

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

Der 1. Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass das Landratsamt Forchheim die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Haushaltplan 2013 erteilt hat.

Bolzplatz Schule, Artikel im Schwabach bogen Nr. 16/2013

Bürgermeister Schmidtlein weist darauf hin, dass in dem o.g. Artikel der tatsächliche Ablauf und die Sachdiskussionen weggelassen wurden (laut Fr. Schmidtlein wäre sonst der Artikel zu lang), damit bewusst ein falsches Bild der Gemeinde und deren Verantwortungslosigkeit entstehen soll. Ein Zaun entlang des Grundstückes war zu Beginn der Diskussionen ein Vorschlag im Gemeinderat, den die Befürworter des Bolzplatzes, an anderer Stelle, nicht zugestimmt haben. Das Lehrerkollegium (Schule Hetzles} hat unter Rektorin Dr. Kögelmaier-Horn den Bolzplatz bei der Sandgrube abgelehnt, da hierfür eine zweite Pausenaufsicht benötigt worden wäre. Nachdem ein erneuter Wechsel der Rektorin stattgefunden hat, fand unter Mitwirkung eines ortsan­sässigen Architekten eine Überplanung statt, die am 06.11.2012 dem GR vorgestellt wurde. In der Gemeinderatssitzung vorn 23.04.2013 wurden die nach Absprache mit dem Planungsbüro eingeholten Angebote vorgelegt. Die Kosten beliefen sich auf 12.197,- €, mit Beschluss von 9 : 0 wurde die Entscheidung zurückgestellt. (Frau Schmidtlein stimmte mit ab.) Bürgermeister und Planer sollten eine Möglichkeit der Kosteneinsparung ausloten. Bei der Gemeinderatssitzung am 16.07.2013 wurde dem Gremium ein kostengünstigeres Angebot in Höhe von 7.494,- € ohne Kosten für nöti­ge Nacharbeiten, die von den Gemeindearbeiten zu erledigen sind, wie z. B. das Nacharbeiten an den Rändern während des Aushubes, Erstellen einer Feinplanie, Rasenansaat, etc. zur Entscheidung vorgelegt. Ebenfalls nicht im Angebot enthalten sind der Einbau einer Flächenentwässerung (Drainage), das Versetzen der Sprung­anlage und diverse Spielgeräte (z.B. "Ball über die Schnur"}. Der Antrag wurde daher mit Beschluss 5 : 7 abgelehnt. In einer Demokratie werden nun mal Mehrheitsent­scheidungen getroffen. Sollten Sicherheitsvorkehrungen notwendig sein (Errichtung eines Zaunes entlang des Ebersbacher Weges) müssen die Verantwortlichen Lehr­kräfte (Aufsichtspflicht) dies melden, damit der Gemeindrat Maßnahmen beschließen kann.

Rechtsanspruch ab 01.08.2013 auf einen Betreuungsplatz

Die Information aus der Bürgermeisterdienstbesprechung am 29.07.2013 ist den Gemeinderäten mit der Sitzungsladung zugegangen.

Schadensfall Dorfbrunnen Honings

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die E-Mail des Rechtsanwaltes vom 15.08.2013. Seitens der Gegenseite wird die Beschädigung des Brunnens bestritten. Die Gemeinde Hetzles wird den Rechtsanwalt beauftragen den Schaden einzuklagen.

Neubau der Fußgänger- und Radwegbrücke Hetzles/Baad

Bürgermeister Schmidtlein informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand. Die alte Holzbrücke wurde am Montag, den 26.08.2013, von den Gemeindearbeitern entfernt. Die neue Aluminiumbrücke ist bei der Fa. PML, Singen, bereits in Produktion. Ein Liefertermin ist auf Ende September angesetzt. Nach Entfernen der Holzbrücke wurden Schäden sowie Unterspülungen an der bestehenden Sandsteinmauer auf Hetzleser Seite sichtbar. Eine Unterhaltsmaßnah­me zur Wiederherstellung des Bachlaufes wäre nach Schätzungen in 2 - 3 Jahren fällig, jedoch würde die neuerrichtete Brücke diese Arbeiten stark einschränken. Der Bauhof wird daher in nächster Zeit die alte Sandsteinmauer entfernen und mit vor­handenen Flussbausteinen fachgerecht wieder aufbauen. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme belaufen sich hierbei auf ca. 1.100,-- € (brutto).

Eiche in der Hauptstraße

Der Vorsitzende informiert über das Schreiben des Landschaftspflegeverbandes vom 27.08.2013 hinsichtlich der Standfestigkeit der Eiche, Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wann das letzte Gutachten erstellt wurde.

Freiwilliger Landtausch Johannes Derfuß

Bürgermeister Schmidtlein gibt bekannt, dass ein freiwilliger Landtausch nicht möglich ist und ein Notarsvertrag abgeschlossen werden muss.

Streitbaumstraße

Gemeinderat Singer weist darauf hin, dass im Bereich des Steilstückes wieder Löcher vorhanden sind.

Das Gremium stellt fest, dass die Streitbaumstraße generell in einem guten Zustand ist. Lediglich das Steilstück stellt ein Problem dar. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote über die Asphaltierung des Steilstückes (von der Einfahrt zum Hochbehälter bis zum Ende des Steilstückes ca. 10m unterhalb des eingezäunten Grundstückes Meier auf der linken Seite) einzuholen. Dieser Bereich soll auf einer Breite von vier Metern asphaltiert werden. Die Entwässerung soll, wenn möglich, in den rechten Graben erfolgen.

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