03.12.2013

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. November 2013

2. Bauvoranfrage von Sandra und Detlef Meixner; Errichtung eines Wohnhauses, FI.-Nr. 720/1

3. Vorschlag der Polizeiinspektion Forchheim zur LKW-Verkehrsführung in Hetzles

4. Vorstellung des Haushaltes von Kindergarten und Kinderkrippe durch den Kirchen­pfleger Andreas Bayer

5. Antrag von Maria Albert auf Nutzung des Gemeindewappens für Grußkarten

6. Antrag der Jagdgenossen Hetzles auf Anbringung von Wasserrinnen in der Haarbachstraße

7. Vergleichsangebot der Versicherungskammer für den Vermögensschaden im Hinblick auf die frühere Fluchttreppe und Brandschutztüre der Schule Hetzles

8. Trinkwasserversorgung Hetzles; Erarbeitung eines Fragebogens

9. Vermögenshaushalt 2014; Vorschläge

10. Informationen

Verlauf

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. November 2013

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 12. November 2013 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 11: 0

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2. Bauvoranfrage Sandra und Detlef Meixner; Errichtung eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 720/1

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem nördlichen Teil des Grundstücks Fl.-Nr. 720/1, Bergweg 19. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach §34 Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet. Das Vorhaben liegt im Rahmen der vorhandenen Bebauung.

Es ist beabsichtigt, ein zweigeschossiges Wohngebäude mit Walmdach, Dachneigung 22°, zu errichten. Die Zufahrt sowie Erschließung mit Wasser und Kanal kann über den Bergweg erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, der Bauvoranfrage aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen. Die Kosten für einen zweiten Kanal- und Wasserhausanschluss sind von den Antragstellern zu übernehmen.

Beschluss: 10 : 1

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3. Vorschlag der Polizeiinspektion Forchheim zur LKW-Verkehrsführung in Hetzles

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 12. Nov. 2013 (unter "Informationen, Nr. 12" Ortstermin Fehlleitung durch Navigationssystem) zu diesem Punkt unterrichtet. Der Gemeinderat nimmt die E-Mail der Polizeiinspektion Forchheim vom 13.11.2013 zur Kenntnis. Der Vorschlag der Pl Forchheim, dass es am einfachsten wäre, wenn die LKWs an der ersten geeigneten Möglichkeit wenden (=Schule), wird vom Gemeinderat aufgenommen.

Das von der Pl Forchheim vorgeschlagene Schild (siehe Skizze) "Enge Ortsdurchfahrt" mit dem Pfeil "Wenden" und dem Hinweis für "LKW länger 10m " soll mit dem Hinweis "in 100 m Wendemöglichkeit" ca. 100 m vor der Einfahrt zum Weidengarten angebracht werden.

Beschluss: 10 : 1

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4. Vorstellung des Haushaltes von Kindergarten und Kinderkrippe durch den Kirchenpfleger Andreas Bayer

Der zu diesem Punkt eingeladene Andreas Bayer erläutert die Jahresrechnung 2012/2013 und gibt einen kurzen Bericht über den Haushaltsplan 2013/2014 des Kindergartens Hetzles. Er geht hierbei auf maßgebliche Eckdaten auf der Ausgabenseite ein. Für den Betrieb des Kindergartens ist im letzten Haushaltsjahr wie auch in den vergangenen Jahren kein Kostendefizit entstanden.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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5. Antrag von Maria Albert auf Nutzung des Gemeindewappens für Grußkarten

Von Dritten dürfen Wappen und Fahnen als Hoheitszeichen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 GO). Frau Maria Albert beantragt nun, auf selbstentworfenen Grußkarten ("für ihre Hobbykunst") künftig das Hetzleser Wappen abringen zu dürfen.

Der Gemeinderat kommt nach eingehender Diskussion zum Ergebnis, diese Erlaubnis zu erteilen.

Beschluss: 10 : 1

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6. Antrag der Jagdgenossen Hetzles auf Anbringung von Wasserrinnen in der Haarbachstraße

Bürgermeister Schmidtlein verliest den Antrag der Jagdgenossenschaft Hetzles vom 26.11.2013, wonach diese plant, an der Haarbachfuhre drei Wasserrinnen anzubringen. Als Kosten werden insgesamt 1.000 Euro vorgerechnet, welche die Gemeinde als Eigentümerin des Weges übernehmen soll. Jagdvorsteher Johannes Derfuß, erläutert hierzu die Problematik an der Haarbachfuhre.

Der Gemeinderat beschließt nach ausführlicher Diskussion, dem Antrag der Jagdgenossen stattzugeben. Der Gemeindezuschuss beläuft sich danach auf die tatsächlichen Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro (brutto).

Beschluss: 11 : 0

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7. Vergleichsangebot der Versicherungskammer für den Vermögensschaden im Hinblick auf die frühere Fluchttreppe und Brandschutztüre der Schule Hetzles

Gegenüber der Kassenversicherung wurde für die seinerzeit regelwidrige Wendeltreppe sowie die nichtfunktionierende Fluchttüre im Schulhaus Hetzles ein Schaden von 17.457,03 Euro geltend gemacht. Nun erklärt sich die Versicherungskammer mit Schreiben vom 12.11.2013 "aus Entgegenkommen bereit, ihre Bedenken wenigstens teilweise zurückzustellen und mit einem Abgeltungsbetrag in Höhe von 10.000 Euro zum Ausgleich der Mehraufwendungen beizutragen."

Der Gemeinderat beschließt, dieser Vereinbarung zuzustimmen und die angebotenen 10.000 Euro als Vergleich zu akzeptieren.

Beschluss: 10 : 1

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8. Trinkwasserversorgung Hetzles; Erarbeitung eines Fragebogens

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Bauamtes zur Kenntnis und beschließt, eine außerordentliche Gemeinderatssitzung einzuberufen, um einen Fragebogen zu erarbeiten.

Beschluss: 10 : 1

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9. Vermögenshaushalt 2014; Vorschläge

Der 1. Bürgermeister informiert über den gegenwärtigen Stand der Ist-Ausgaben des Vermögenshaushalts 2013. Einige eingestellte Maßnahmen wurden nicht durchgeführt und sind in den Folgejahren umzusetzen. Neue Ansätze für das Baugebiet "An der Schule" sowie andere Projekte kommen hinzu:

Es findet eine Vorabdiskussion zu den Eckpunkten des künftigen Haushaltes statt, welcher im ersten Quartal 2014 verabschiedet werden soll.

ohne Beschluss

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10. Informationen

50 Jahre AVS am 21. Feb. 2014 Zehntspeicher in Neunkirchen am Brand

Einladung an den GR

Informationsbesuch bei der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz am 06.11.2013 vom Landratsamt Forchheim

Es wird eine Kurzbeschreibung dieses Besuchs zur Kenntnis gegeben.

Senkung der Netzentgelte Strom 2014

Die Netzentgelte des Bayernwerks werden für Stromkunden ab 2014 gesenkt.

Kenntnisnahme von der Klageeinreichung eines Uttenreuther Bürgers auf Änderung der Fahrradwegbeschlilderung beim Verwaltungsgericht Bayreuth

Er führt Klage gegen die Beschilderung als „Fahrradweg", weil sich danach gemäß StVO eine Benutzungspflicht ableitet. Nach seiner Ansicht seien hierfür die Voraussetzungen aus der Sicherheitslage nicht gegeben. Da jedoch das Landratsamt Forchheim und nicht die Gemeinde Hetzles den Verwaltungsakt zur Beschilderung erlassen hat, kann die Gemeinde auch nicht Beklagte hierbei sein.

Kanalsanierung Hetzles, Bericht vom Ing.-Büro Engelhardt

Vor Ort wurde mit Herr Engelhardt / H. Jungwirth / Bgm. Schmidtlein die Schäden begutachtet und festgestellt, dass die zusätzlichen Reparaturen (Mehrkosten ca. 3.000 €) notwendig sind.

Abschlussessen des Gemeinderates am 30.12.2013 um 19:00 Uhr im Gasthaus Beck

Einladung an den GR, Presse, GA, VG

Neujahrsempfang der Gemeinde Hetzles am Sonntag, den 05. Januar 2014 um 10:00 Uhr im FFW-Haus

Zu ehrende Personen: Frau Maike Grewe, Herr Manfred Gawellek, Frau Varinka Albert,Frau Maria Pöhlmann, Frau Katja Brucker, Herr Christian Mehl

Grunderwerbssteuer für das Erbbaurecht am Kindergarten Hetzles

Durch die Einräumung des Erbbaurechts zum 01.01.2010 von der Katholischen Kirchenstiftung zur Gemeinde Hetzles erhob das Finanzamt Bamberg mit Bescheid vom 20.10.2013 Grunderwerbssteuern von insgesamt 38.780 € (siehe Info Nr. 7 der vergangenen Sitzung). Hiergegen hatte die Verwaltung Einspruch eingelegt, da als Besteuerungsgrundlage der volle Wert des heutigen Kindergartens (inklusiv Krippenneubau) angesetzt wurde, aber nach Gemeindesicht nur der reine Kindergarten steuerpflichtig ist. Mit Bescheid vom 25.11.2013 reduzierte nun das Finanzamt seine bisherige Veranlagung um 15.558 € auf nunmehr 23.222 €.

Zusätzliches Fahrzeug für den Bauhof Hetzles

Der Bauhof schlägt vor, ein zweites Fahrzeug für innergemeindliche Dienstgänge anzuschaffen.

BOS-Digitalfunk

Laut Herrn Kupfer vom Landratsamt Forchheim werden etwa für zwei Fahrzeugfunkgeräte 2 x 1.000 Euro (zuzüglich 2 x 1.000 Euro Einbau) sowie für Handfunkgeräte 6 x 700 Euro benötigt.

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