21.01.2014

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 3. Dezember 2013

2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FI.-Nr. 103, 104

3. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landw. Betriebsgebäudes in 3 Wohneinheiten und in eine landwirtschaftliche Lagerhalle, Erhöhung einer landwirtschaftlichen Lagerüberdachung und Neubau eines Eingangsbe­reiches auf FI.-Nr. 35

4. Bauvoranfrage auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch Anbau eines erdgeschossigen Wohnzimmers auf FI.-Nr. 3013/32

5. 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssat­zung der Gemeinde Hetzles (BGS EWS) vom 26.11.2007

6. Schadensfall am Dorfbrunnen Honings

7. Vereinfachte Dorferneuerung Honings, Vergabe der Kanalbefahrung

8. Ergebnis der Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Forchheim

a) Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels bei der Straße "Am Hohen Rain"

b) Erlass einer „Zone 30" in Honings c) Erlass einer "30-km"-Begrenzung in Hetzles

9. Baugebiet "An der Schule"; Vergabe Baugrunduntersuchung

10. Antrag des 1. SC Hetzles 1983 e. V. auf Gewährung von Übungsleiterzuwendungen für das Jahr 2013

11. Feuerwehrauto Hetzles; Anschaffung von Reifen

12. Informationen

Verlauf

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 3. Dezember 2013

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 3. Dezember 2013 werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss: 11 : 0

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2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FI.-Nrn. 103,104

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken FI.-Nrn. 103,104, Hauptstraße 12. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmigungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt im Rahmen der vorhandenen Bebauung.

Das Grundstück FI.-Nr. 103 ist in der Denkmalliste eingetragen ("Gasthaus zum Adler, Satteldachbau, Fachwerk, bez. 1765"). Die Untere Denkmalschutzbehörde ist zu beteiligen.

Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist über die bestehenden Anschlüsse gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen.

Beschluss: 11:0

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3. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landw. Betriebsgebäudes in 3 Wohneinheiten und in eine landwirtschaftliche Lagerhalle, Erhöhung einer landwirtschaftlichen Lagerüberdachung und Neubau eines Eingangsbe­reiches auf Fl.-Nr. 35

Die Antragsteller planen das bestehende Betriebsgebäude in drei Wohneinheiten sowie eine landwirtschaftliche Lagerhalle umzubauen. Außerdem soll die landwirtschaftliche Lagerüberdachung um 1,00 m erhöht und ein neuer Eingangsbereich errichtet werden. Die baulichen Maßnahmen sollen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 35, Hauptstraße 37 stattfinden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch und ist genehmi­gungspflichtig. Die nähere Umgebung entspricht einem Mischgebiet, das Vorhaben liegt im Rahmen der vorhandenen Bebauung.

Das Grundstück Fl.-Nr, 35 ist in der Denkmalliste eingetragen ("Bauernhaus, Frackdach, 18./19. Jh.; Kruzifix, bez. 1768"). Die Untere Denkmalschutzbehörde ist zu beteiligen.

Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig. Sofern ein zweiter Wasser- und Kanalhausanschluss errichtet werden soll, sind die Kosten hierfür von den Antragstellern zu übernehmen.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen. Die Abstandsflächen sind seitens des Landratsamtes Forchheim zu prüfen. Auf dem Baugrundstück sind sechs zusätzliche Stellplätze zu errichten.

Beschluss: 10 : 0

(GR Gertrud Schmidtlein nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil, Art. 49 GO)

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4. Bauvoranfrage auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch Anbau eines erdgeschossigen Wohnzimmers auf FI.-Nr. 3013/32

Die Antragsteller planen die Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus zur Nutzung als Wohnzimmer an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FI.-Nr. 3013/32, Schwester-Gustavina-Straße 8. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Hetzles Mitte BA lI und III".

Es widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die südliche Baugrenze wird um ca. 2,50 m überschritten. Außerdem sind laut Bebauungsplan nur Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 45° +/-3° zulässig. Die Antragsteller planen ein Flachdach.

Der Gemeinderat beschließt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung sowie der abweichenden Dachform des Anbaus zu erteilen, da es sich hierbei lediglich um einen untergeordneten Gebäudeteil handelt.

Beschluss: 11: 0

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5. 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzimg zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hetzles (BGS EWS) vom 26.11.2007

Die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung muss aufgrund einer BayVGH Regelung in § 5 Abs. 3 Satz 3 geändert werden. Die Regelung "Dachgeschosse werden nur herangezogen, wenn sie ausgebaut sind" muss korrekt heißen "Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind". Diese Änderung ergibt sich aus der Tatsache, dass es auch Dachgeschosse gibt, die nur teilweise ausgebaut sind und diese beitragsrechtlich anders zu behandeln sind als voll ausgebaute Dachgeschosse.

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Hetzles folgende 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensateung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hetzles:

§ 1 Änderungen

§ 5 Abs. 3 Satz 3 enthält folgende Fassung: "Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind."

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss: 11 : 0

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6. Schadensfall Dorfbrunnen Honings

Seitens der beauftragten Kanzlei F.E.L.S., Bayreuth, wurde der Gemeinde Hetzles mit E-Mail vom 03.12.2013 mitgeteilt, dass sich der Schadensfall als problematisch darstellt. Es gibt keinen direkten Augenzeugen und die Gegenseite behauptet, keine Beschädigungen am Fahrzeug zu haben. Da die Gemeinde Hetzles für die Unfallverursachung die Beweislast trägt, ist die gerichtliche Geltendmachung mit nicht unerheblichen Risiken verbunden.

Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren mangels Aussicht auf Erfolg einzustellen. Die Reparatur des Brunnens ist im Rahmen der vereinfachten Dorferneuerung einzuplanen. Es soll versucht werden, die Arbeiten in Eigenleistung der Honingser Bürger durchzuführen. Die Materialkosten werden von der Gemeinde Hetzles übernommen.

Beschluss: 11 : 0

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7. Vereinfachte Dorferneuerung Honings, Vergabe Kanalbefahrung

Im Rahmen des vereinfachten Dorferneuerungsverfahrens in Honings soll möglicherweise auch der Oberflächenwasserkanal erneuert werden. Um festzustellen, ob der Kanal tatsächlich erneuerungsbedürftig ist, ist eine Kanalbefahrung erforderlich. Seitens der Verwaltung wurden hierfür Angebote eingeholt.

Folgende drei Firmen wurden beteiligt:

  • Distler-Umwelttechnik GmbH, Eggolsheim
  • Bischoff Rohr-, Kanal- & Umwelttechnik, Baiersdorf
  • Karei GmbH & Co.KG, Hersbruck

Der Gemeinderat beschließt der billigstbietenden Firma Karei GmbH & Co.KG, Hersbruck, den Auftrag für die Kanalbefahrung zum Preis von 2.922,50 € (netto) zu erteilen. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 27.11.2013.

Beschluss: 11 : 0

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8. Ergebnis der Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Forchheim

a) Antrag auf Anbringen eines Verkehrsspiegels bei der Straße "Am Hohen Rain"

Durch zwei Anlieger wurde beantragt, gegenüber der Straße "Am Hohen Rain" einen Verkehrsspiegel anzubringen, da die Sicht bei der Ausfahrt in die Neunkirchener Straße sehr schlecht ist.

Eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Forchheim hat ergeben, dass ein Verkehrsspiegel grundsätzlich die Sicht verbessern würde, technisch jedoch schwer umsetzbar ist, da im öffentlichen Grund keine Fläche zur Anbringung des Verkehrsspiegels zur Verfügung steht. Alternativ sollten die angrenzenden Grundstückseigentümer aufgefordert werden, die bestehenden Hecken irn Bereich des Sichtdreieckes zu kürzen.

Der Gemeinderat beschließt die Anbringung eines Verkehrsspiegels in der Neunkirchener Straße auf Höhe der Straße "Am Hohen Rain". Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür das Einverständnis des Grundstückseigentümers FI.-Nr. 154 einzuholen.

Beschluss: 11 : 0

b) Erlass einer "Zone 30" in Honings

Im Ortsteil Honings ist die Einführung einer "Zone 30" möglich. Hierfür ist an allen Ortseinfahrten das Zeichen 271.1-53 "Zone 30:' anzuordnen. Alle vorhandenen Schilder wie z.B. "30" oder "Vorfahrt achten" sind zu entfernen.

Der Gemeinderat beschließt, der Einführung einer "Zone 30" in Honings zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

Beschluss: 11 : 0

c) Erlass einer "30-km"-Begrenzung in Hetzles

Eine erneute Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Forchheim hat ergeben, dass es grundsätzlich schon möglich ist, für die Hauplstraße und die westlich liegenden Ortsgebiete in Hetzles eine "30-km"-Begrenzung zu erlassen.

Jedoch ist hierbei zu beachten, dass nach jeder Einmündung ein neues Zeichen "30" aufzustellen ist, was zu einem Schilderwald entlang der Hauptstraße führen würde.

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine gemeinsame Begehung mit dem Gemeinderat und der Polizeiinspektion Forchheim anzustreben.

Beschluss: 11 : 0

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9. Baugebiet "An der Schule", Vergabe Baugrunduntersuchung

Seitens der Verwaltung wurden Angebote für die Erstellung einer Baugrunduntersuchung im Bereich des geplanten Baugebietes "An der Schule" eingeholt.

Folgende vier Firmen wurden beteiligt und haben ein Angebot abgegeben:

  • geo-praxis, Nürnberg
  • Schulze und Lang, Spardorf
  • Dr. Dafner, Forchheim
  • gbt, geo.büro Dr. Tarasconi, Fürth

Die Angebote wurden seitens des für die Erstellung des Bebauungsplanes beauftragten Büros Friedel & Partner verglichen und geprüft. Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an das geo.büro Dr. Tarasconi, Fürth. zu erteilen, da dieses das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Der Gemeinderat beschließt, der Firma gbt, geo.büro Dr. Tarasconi, Fürth, den Auftrag für die Baugrunduntersuchung zum Preis von 3.617,50 € (netto) zu erteilen. Grundlage der Auftragsver­gabe ist das Angebot vom 04.01.2014.

Beschluss: 11 : 0

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10. Antrag des 1. SC Hetzles 1983 e. V. auf Gewährung von Übungsleiterzuwendungen für das Jahr 2013

Der Skiclub Hetzles beantragt einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe der vom Staat (707,13 €) und Landkreis Forchheim (209,52 €) für 2013 gewährten Übungsleiterzuschüsse (vgl. Bescheide des LRA vom 12.09.2013). Zusammen betragen diese 916,65 €.

Der Gemeinderat beschließt, dem 1. Skiclub Hetzles 1983 e.V. für das Jahr 2013 einen gemeindlichen Übungsleiterzuschuss in Höhe von 1.000,- € zu gewähren.

Beschluss: 11 : 0

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11. Feuerwehrauto Hetzles; Anschaffung von Reifen

Die Freiwillige Feuerwehr Hetzles benötigt für ihr Feuerwehrauto neue Reifen, da die Nutzungszeit von 10 Jahren abgelaufen ist.

Die Verwaltung hat hierfür zwei Angebote eingeholt. Firma Jens Kroiher, Hetzles, bietet den Reifen "Fulda Regioforce" zum Preis von 197,10 € (brutto) pro Stück an. Die Montage kann in diesem Fall in Eigenleistung der Feuerwehr mit Unterstützung von Jens Kroiher erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, der Firma Jens Kroiher, Hetzles, den Auftrag für die Anschaffung der Reifen zum Preis von insgesamt 1.182,60 € (brutto) zu erteilen. Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 02.01.2014. Bei der Bestellung der Reifen ist zu beachten, dass diese aus dem Jahr 2014 sind.

Beschluss: 11 : 0

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12. Informationen

Bestandsvermessung Baugebiet "An der Schule" Hetzles

Das Ingenieurbüro Friedel und Partner wurde mit der vermessungstechnischen Bestandsaufnahme zum Preis von 1.436,93 €(brutto) als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt.

Vorstellung Vorentwurf Bebauungsplan "An der Schule"

Am 04.02.2014, 19.30 Uhr wird eine zusätzliche Gemeinderatssitzung stattfinden.

Seitens des Ingenieurbüros Friedel und Partner wird hier der Vorentwurf des Bebauungsplanes "An der Schule" vorgestellt.

Parksituation Kreuzung Honingser Straße / Hauptstraße (GR Bitter)

Es wird darüber informiert, dass in v.g. Bereich immer wieder Autos ungünstig parken. Es soll geprüft werden, ob dort ein Parkverbot erlassen werden kann.

Sitzung des Kindergartenausschusses, Betreuungsschlüssel (GR Bayer)

In der letzten Ausschusssitzung wurde über die Probleme im Zusammenhang mit dem Betreuungsschlüssel informiert. Der Kath. Kindergarten plant ab September 2014, für ein Jahr eine Berufspraktikantin einzustellen, um die Personalsituation zu verbessern.

Fragebogen Trinkwasserversorgung (GR Schinabeck )

Herr Schinabeck fragt nach dem Sitzungstermin für den Fragebogen. Ein Termin wurde bisher nicht festgelegt.

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