13.05.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Hetzles am 13.05.2014

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.         Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder

2.         Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 29.04.2014

3.         Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister

4.         Wahl des/der weiteren Bürgermeister/s/in

5.         Vereidigung des/der neugewählten weiteren Bürgermeister/s/in

6.         Beschlussfassung über die gemeindlichen Ausschüsse und deren Mitgliederzahl

7.         Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat

     8.        Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

9.         Zusammensetzung der Ausschüsse nach TOP 6

10.        Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz

11.       Informationen

 

Zu Beginn der konstituierenden Sitzung begrüßt Bürgermeister Franz Schmidtlein die anwesenden Ratsmitglieder und Zuhörer mit einer einleitenden Rede. Darin geht er auf das Erreichte der letzten Periode ein und bietet einen Ausblick auf die neue Wahlzeit und die hierfür anstehenden Projekte.

Er bittet die Ratsmitglieder sich sachlich und konstruktiv den künftigen Aufgabenstellungen zu widmen und in Geschlossenheit zum Wohl der Gemeinde Hetzles zu handeln. Auf diesen Weg könne am Besten eine erfolgreiche Zusammenarbeit gelingen, so der 1. Bürgermeister.

Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder

Gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 1 GO sind alle neu gewählten Mitglieder (vgl. Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO) spätestens zu Beginn der ersten Sitzung des Gemeinderates in feierlicher Form zu vereidigen. Dieses Gelöbnis nimmt der 1. Bürgermeister ab (vgl. Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO).

Dr. Andreas Bayer, Josef Kraus, Gerhard Pospischil, Edwin Schmidtlein, Martin Singer und Michaela Wagner sprechen nacheinander ihm gegenüber im Beisein der Anwesenden folgende Eidesformel:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

ohne Beschluss

2.Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 29.04.2014

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2014 wurde mit der Sitzungsladung versandt. Einwendungen hiergegen werden nicht vorgebracht. Sie wird daher genehmigt.

Beschluss: 13 : 0

3.Beschlussfassung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister

Grundsätzlich kann gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO auch beispielsweise das älteste Gemeinderatsmit­glied die Vertretung des 1. und 2. Bürgermeisters übernehmen, sofern die Geschäftsordnung (vgl. § 12 Abs. 2 GeschO-2014) dies vorsieht. In der Vergangenheit trat der Fall nur wenige Tage pro Amtsperiode ein, dass bei Amtsgeschäften sowohl der 1. Bürgermeister, als auch sein Stellvertreter verhindert waren. Sofern im Verlauf der Amtsperiode zusätzlicher Bedarf besteht, kann zudem jederzeit hierüber erneut entschieden werden.

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion, dennoch einen weiteren Stellvertreter als dritten Bürgermeister zu wählen.

Beschluss: 10 : 3

         4. Wahl der weiteren Bürgermeister

         Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GO).

 Art. 51 Abs. 3 GO legt hierzu folgende Regeln fest: Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter      Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigtist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfteder abgegebenen gültigen Stimmenerhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

a)      Bildung eines Wahlausschusses

Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich idealerweise aus anwesenden und nicht wählbaren Personen zusammen. Es wird daher vorgeschlagen, als Mitglieder Bürgermeister Schmidtlein und den Verwaltungsbeamten Bernhard Weber zu bestimmen.

Beschluss: 13 : 0

b)      Durchführung der Wahl des 2. Bürgermeisters

Für das Amt des 2. Bürgermeisters wird nach kurzer gemeinsamer Beratung das Gemeinderats­mitglied Georg Regenfus vorgeschlagen. Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass solche Wahlvorschläge nicht bindend, sondern vielmehr alle 12 Gemeinderatsmitglieder für dieses Amt wählbar sind. Weitere Vorschläge werden daraufhin nicht gemacht.

Im Anschluss daran werden an die Gemeinderatsmitglieder und den 1. Bürgermeister (mit den Bewerbernamen vorausgefüllte aber durchweg ungekennzeichnete) Stimmzettel verteilt. Nach erfolgter geheimer Wahl (je Person einzeln im angrenzenden Trauungszimmer) werden die in die Urne eingeworfenen Stimmzettel vom Schriftführer im Beisein der Anwesenden gezählt. Die Zahl stimmt mit den erschienenen Gemeinderatsmitgliedern einschließlich Bürgermeister (13 Personen) überein. Alle Stimmzettel werden nun auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Es wird festgestellt, dass keine Stimmzettel ungültig (leer/Neinstimme) sind. Die 13 gültigen Stimmzettel stellen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen dar.

 

 

Die Wahlauswertung ergibt folgendes Ergebnis:

Georg Regenfus,Stimmenzahl: 9,

Franz Braun,        Stimmenzahl: 2,

Dr. Andreas Bayer,  Stimmenzahl: 1,

Michael Bayer,     Stimmenzahl: 1.

        Auf den Bewerber mit der meisten Stimmenzahl entfallen 9 Stimmen. Notwendig für eine erfolgreiche Wahl sind 7 gültige Stimmen.

Somit wurde Herr Georg Regenfus zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Hetzles gewählt. Der 1. Bürgermeister stellt dies fest und fragt den Gewählten, ob er die Wahl       annimmt. Dieser erklärt den Anwesenden, die Wahl anzunehmen.

c)       Durchführung der Wahl des 3. Bürgermeisters

Für das Amt des 3. Bürgermeisters wird nach kurzer gemeinsamer Beratung das Gemeinderats­mitglied Michael Bayer vorgeschlagen. Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass solche Wahlvorschläge nicht bindend, sondern vielmehr mit Ausnahme des soeben gewählten zweiten Bürgermeisters alle Gemeinderatsmitglieder für dieses Amt wählbar sind. Weitere Vorschläge werden daraufhin nicht gemacht.

Im Anschluss daran werden an die Gemeinderatsmitglieder und den 1. Bürgermeister (mit den Bewerbernamen vorausgefüllte aber durchweg ungekennzeichnete) Stimmzettel verteilt. Nach erfolgter geheimer Wahl (je Person einzeln im angrenzenden Trauungszimmer) werden die in die Urne eingeworfenen Stimmzettel vom Schriftführer im Beisein der Anwesenden gezählt. Die Zahl stimmt mit den erschienenen Gemeinderatsmitgliedern einschließlich Bürgermeister (13 Personen) überein. Alle Stimmzettel werden nun auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Es wird festgestellt, dass 2 Stimmzettel ungültig (leer) sind. Die 11 gültigen Stimmzettel stellen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen dar.

Die Wahlauswertung ergibt folgendes Ergebnis:

Michael Bayer,     Stimmenzahl: 10,

Franz Braun,        Stimmenzahl: 1.

Auf den Bewerber mit der meisten Stimmenzahl entfallen 10 Stimmen. Notwendig für eine erfolgreiche Wahl sind 6 gültige Stimmen.

Somit wurde Herr Michael Bayer zum 3. Bürgermeister der Gemeinde Hetzles gewählt. Der 1. Bürgermeister stellt dies fest und fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Dieser erklärt den Anwesenden, die Wahl anzunehmen.

       5.Vereidigung der neugewählten weiteren Bürgermeister

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Nr. 1, Art. 27 Abs. 1 Satz 1 KWBG i. V. m. § 38 Abs. 1 BeamtStG ist auch durch die neugewählten Bürgermeister ein Diensteid zu leisten. Diesen nimmt der 1. Bürgermeister nach Art. 27 Abs. 3 Halbsatz 1 KWBG ab.

Michael Bayer spricht ihm Gegenüber im Beisein der Anwesenden folgende Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."

Eine Vereidigung von Georg Regenfus ist nicht notwendig, da er sein Amt in unmittelbarem Anschluss bei derselben Körperschaft ausführt.

ohne Beschluss

 

6.  Beschlussfassung über die gemeindlichen Ausschüsse und deren Mitgliederzahl

Zu Beginn verliest Bürgermeister Schmidtlein eine Mitteilung über den Zusammenschluss der Gemeinderatsmitglieder Josef Kraus, Edwin Schmidtlein (=Fraktionssprecher) und Gertrud Schmidtlein (=Stellvertretende Fraktionssprecherin) zur „Fraktion des Bürgerforums Hetzles und Honings". Der Gemeinderat nimmt Kenntnis hiervon.

In der Vergangenheit waren neben dem Rechnungsprüfungsauschuss als sogenannten „Ausschuss eigener Art" auch ein vorberatender „Bau-, Straßen- und Friedhofsausschuss" sowie „Agenda2l­Ausschuss" eingerichtet worden (vgl. § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts a. F.).

Diese kamen in der abgelaufenen sechsjährigen Amtsperiode drei- bzw. zweimal zusammen und erarbeiteten dabei rein vorberatend in nur wenigen Tagesordnungspunkten Vorschläge an den Gemeinderat. Dieser befasste sich dann nochmals im Ganzen mit der jeweiligen Angelegenheit, so dass es fraglich sein dürfte, ob der jeweilige Ausschuss einen Rationalisierungseffekt auf die Arbeit im Gemeinderat erwirkte. Generell sind Ausschüsse immer dann sinnvoll, wenn es langfristig aufgrund einer großen Zahl von Beratungsgegenständen dem Hauptgremium (Gemeinderat) nicht mehr zuzumuten ist, sich selbst um alle Details einer Sachentscheidung zu kümmern.

Sofern der Gemeinderat beabsichtigt, dieses System der Vorschaltung eines vorberatenden Ausschusses durch regelmäßige Vorlagen auszubauen, sei daran erinnert, dass sich dann (auch für den Bürger) eine insgesamt längere Verfahrensdauer ergibt (1. Einreichung eines Antrages, 2. Zusammenkommen des Ausschusses, 3. Behandlung im Gemeinderat). Auch darf kritisch bemerkt werden, dass ein verkleinerte Versammlung von vielleicht 3 Personen gleichzeitig bedeutet, dass 10 nicht hierin berufe Gremiumsmitglieder (rechnerisch ist der Bürgermeister dabei einberechnet), dann von einer Beratung zunächst ausgeschlossen sind. Die Erfahrung der letzten Jahre hieraus war somit, dass dies zumeist ebenso wenig gewünscht war und sich die Angelegenheit nach anfänglicher Zuordnung zum Ausschuss dann doch gleich im Gesamtgremium wiederfand.

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion von Pro und Contra, künftig lediglich einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bestellen. Dieser soll 4 Mitglieder umfassen, was einerseits in der Praxis bei Prüfungen eine sachgerechte Anzahl bedeutet und andererseits auch eine fraktionsgerechte Besetzung (vgl. TOP 9 dieser Sitzung) ermöglicht.

Beschluss: 10 : 3

Gegen diesen Antrag stimmten:

Josef Kraus, Edwin Schmidtlein und Gertrud Schmidtlein (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 3 GO).

7.  Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Mit der Sitzungsladung wurde den Mitgliedern ein Vorschlag des 1. Bürgermeisters hinsichtlich der künftigen Geschäftsordnung übersandt. Dieser orientiert sich durchwegs am entsprechenden Muster des Bay. Gemeindetages.

Bürgermeister Schmidtlein stellt dem anwesenden Gremium im Detail die neuen Regelungen vor, welche in der Hauptsache auf Gesetzesvorgaben der Gemeindeordnung zurückgehen. Dort wo Gestaltungsspielräume bestehen, wie etwa bei § 8 Abs. 1 ff. geht er auf die Grundlagen der vorgeschlagenen Wertgrenzen ein.

Das Gremium erarbeitet in gemeinsamer Vorabstimmung eine konsensfähige Version der künftigen Geschäftsordnung und beauftragt die Verwaltung, hieraus eine Reinschrift zu fertigen, die Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift sein soll. Das fertige Ergebnis wird nach Durcharbeitung aller Punkte als neue Geschäftsordnung mit Gültigkeit ab dem heutigen Tag beschlossen.

Beschluss: 13 : 0

8.  Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der knapp zwei Seiten umfassende Vorschlag über eine künftige Version dieser Satzung wurde ebenso mit der Sitzungsladung zugestellt. Auch hierin folgt Bürgermeister Schmidtlein dem Muster des Bay. Gemeindetages.

Als eigenständiger Regelungsinhalt ist insbesondere ein Sitzungsgeld von 40 Euro je Mitglied und Gemeinderatssitzung vorgesehen (§ 3 Abs. 2 Satz 1) sowie eine zusätzliche Entschädigung von 17,50 Euro für selbständig Tätige, sofern Sie für die Dauer der Sitzung einen tatsächlichen Verdienstausfall nachweisen können (§ 3 Abs. 2 Satz 2). Jenes Sitzungsgeld wurde zuletzt im Jahre 2002 erhöht. Eine Fortschreibung gemäß den Preissteigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten ergäbe werterhaltend einen Satz von derzeit 36,28 Euro.

In § 2 wird der Rechnungsprüfungsausschuss um ein Mitglied auf nunmehr 4 erweitert und ansonsten die Entscheidung gemäß TOP6 ortsrechtlich umgesetzt.

Der Gemeinderat beschließt, die vorgelegte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu beschließen. Lediglich das künftige Sitzungsgeld soll gegenüber dem Vorschlag auf 35 Euro reduziert werden. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses sowie der Niederschrift und soll zum 13.05.2014 in Kraft treten.

Beschluss: 11 : 2

Gegen diesen Antrag stimmten:

Edwin Schmidtlein und Gertrud Schmidtlein (vgl. Art. 54 Abs. 1 Satz 3 GO).

9.  Zusammensetzung der Ausschüsse nach TOP 6

§ 33 Abs. 1 Sätze 2 und 3 GO geben hierzu folgendes vor: Hierbei hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Haben dabei mehrere Parteien oder Wählergruppen gleichen Anspruch auf einen Sitz, so ist statt eines Losentscheids auch der Rückgriff auf die Zahl der bei der Wahl auf diese Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen zulässig.

Den Gemeinderatsmitgliedern wird als Tischvorlage eine Berechnung gemäß dem einschlägigen Hare/Niemeyer - Verfahren vorgelegt. Die bisher alternativ mögliche Berechnungsvariante des Mathematikers d"Hondt soll ab dieser Wahlzeit nicht mehr angewendet werden.

 

Somit ergibt sich folgende Sitzverteilung in den einzelnen Gremien:

 

a)   Rechnungsprüfungsausschuss

 

RechungsprüfungsA

BBlock

BHuH

BFH

gesamt

Sitze im GemRat

5

4

3

12

Zahl der Mitglieder

4

Teilungszahl hieraus

1,6667

1,3333

1,0000

4

Sitze gemäß Vorkomma

1

1

1

3

Nachkomma

0,6666666667

0,3333333333

0

1

Sitze gemäß Nachkomma

1

0

0

1

Ausschusssitze

I 2

I 1

I 1

I 4

Folgende Mitglieder werden von den einzelnen Gruppierungen mit deren Einverständnis vorgeschlagen:

o   für den Bürgerblock:                                      Georg Regenfus und Dr. Andreas Bayer,

o   für die Bürger aus Hetzles und Honings:       Gerhard Pospischil,

o   für das Bürgerforum Hetzles:                    Edwin Schmidtlein.

Als erste Stellvertreter werden folgende Personen benannt:

o   für den Bürgerblock:                                      Bianka Häfner,

o   für die Bürger aus Hetzles und Honings:       Peter Mehl,

o   für das Bürgerforum Hetzles:                    Gertrud Schmidtlein.

Sind im Einzelnen auch sie verhindert, treten jeweils folgende zweite Stellvertreter ein:

o   für den Bürgerblock:                                      Michael Bayer,

o   für die Bürger aus Hetzles und Honings:       Michaela Wagner,

o   für das Bürgerforum Hetzles:                        Josef Kraus

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Georg Regenfus vorgeschlagen. Dessen Stellvertretung obliegt im Bedarfsfall Dr. Andreas Bayer.

Der Gemeinderat stimmt einer Entsendung dieser Personen in den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Hetzles zu und bestimmt die hierfür genannten Mitglieder zu Vorsitz und Stellvertretung.

Beschluss: 13 : 0

      10. Bestellung der Mitglieder und deren Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dormitz

Wie bei TOP 10 ist auch hier dem Stärkeverhältnis der in im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen (§ 33 GO).

Gemäß den landesrechtlichen Regelungen der Verwaltungsgemeinschaftsordnung ergibt sich folgende Sitzverteilung zwischen den Verbandsgemeinden:

VG-Versammlung

 

Hetzles

-

,

Bemerkung

 

 

 

 

mit Hauptwohnsitz zum

Einwohner

 

1292

 

31.12.13

Geborenes Mitglied

 

1

 

Art. 6 Abs. 2 Satz 2 HS 1 VGemO

(1. Bgm)

 

 

 

 

Gekorenes Mitglied (GRM)

 

1

 

Art. 6 Abs. 2 Satz 2 HS 1 VGemO

Weiteres Mitglied

 

1

 

Art. 6 Abs. 2 Satz 2 HS 2 VGemO

 

 

 

 

Grundlage für

F aus dem Gemeinderat

 

2

 

Ausschussberechnung

1 Gesamtgremium

 

 

Die Gemeinde Hetzles entsendet demnach neben dem 1. Bürgermeister (der hier politisch und rechnerisch unberücksichtigt bleibt) noch zwei Mitglieder des Gemeinderats. Diese sind gemäß der Sitzverteilung im Gemeinderat aus folgenden Kommunalwahlgruppierungen zu berufen:

 

VG-Versammlung

BBlock

BHuH

BFH

+

gesamt

Sitze im GemRat

5

4

3

12

Zahl der Mitglieder

2

Teilungszahl hieraus

0,8333

0,6667

0,5000

2 '

Sitze gemäß Vorkomma

0

0

0

0

Nachkomma

0,8333333333

0,6666666667

0,5

2 I

Sitze gemäß Nachkomma

1

1

0

2

Ausschusssitze

1

1

0

2 '

 

Folgende Mitglieder werden von den einzelnen Gruppierungen mit deren Einverständnis vorgeschlagen:

o für den Bürgerblock:                                          Georg Regenfus,

o für die Bürger aus Hetzles und Honings:           Franz Braun.

Als erste Stellvertreter werden folgende Personen benannt:

o für den Bürgerblock:                                          Michael Bayer,

o für die Bürger aus Hetzles und Honings:           Peter Mehl.

Sind im Einzelnen auch sie verhindert, treten jeweils folgende zweite Stellvertreter ein:

o für den Bürgerblock:                                          Dr. Andreas Bayer,

o für die Bürger aus Hetzles und Honings:           Michaela Wagner.

Der Gemeinderat stimmt einer Entsendung dieser Personen in die Gemeinschaftsversammlung der VG Dormitz zu.

Beschluss: 13 : 0

 

 

 

11. Informationen

o  Restliche Sitzungstermine des Gemeinderats für 2014

o  Besichtigungsfahrt zur Dorferneuerung Honings am 24.05.14

o  Florianstag der Freiwilligen Feuerwehr am 25.05.14

                   o   Wiedervorlage von Buchungsbelegen aus der Rechnungsprüfung