12.11.2013
Tagesordnung
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Oktober 2013
2. Antrag auf isolierte Befreiung von Joachim Schrenk; Errichtung eines Carports, FI.-Nr. 805/4
8. Antrag von Johann Bayer auf Verwendung des Gemeindlichen Wappens
10. Antrag des SV Hetzles auf Gewährung von Zuschüssen für Jugendarbeit für das Jahr 2013
11. Anschaffung von Wasserzähleruhren
12. Vorschläge für den Haushalt 2014
Verlauf
1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22. Oktober 2013
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22. Oktober 2013 werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss: 12 : 0
2. Antrag auf isolierte Befreiung von Joachim Schrenk; Errichtung eines Carports, FI.-Nr. 805/4
Der Antragsteller plant die Errichtung eines nach Art. 57 Abs. 1 Nr, 1 a) BayBO verfahrensfreien Carports auf FI.-Nr. 805/4, Im Letten 22. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hetzles Nord-Ost".
Es widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Laut Bebauungsplan sind die Dächer von Garagen als Satteldächer auszubilden und in Neigung und Deckung dem Hauptgebäude anzugleichen. Der Antragsteller beantragt ein Satteldach mit 20 ° Dachneigung. Das Wohngebäude hat ein Satteldach mit 38° Dachneigung. Außerdem liegt das Gebäude komplett außerhalb der Baugrenze.
Die Erschließung ist gesichert, die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat beschließt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der abweichenden Dachneigung des Nebengebäudes sowie der Baugrenzenüberschreitung zu erteilen. Der Carport muss zur öffentlichen Verkehrsfläche ständig offen und darf nicht auch nur zeitweise verschlossen sein. Die Seitenwände dürfen auf einer Tiefe von 3 m zur Straße "Im Letten" nicht geschlossen werden, damit die Sicht beim Ausfahren auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht behindert wird.
Beschluss: 11 : 1
3. Bauvoranfrage von Katharina Mirsberger und Dennis Germendorff; Errichtung eines Wohnhauses, FI.-Nr. 3030
Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FI.-Nr. 3030, Pfarrer-Fußeder-Straße 20. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Hetzles Mitte".
Es widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Laut Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° +/-3° zulässig, für die Dacheindeckung sind rote Ziegel zu verwenden und der Kniestock sollte max. 0,75 m betragen. Die Bauwerber beantragen eine zweigeschossige Bauweise (E+1) mit Satteldach {Dachneigung: 28°, Dacheindeckung: Betondachsteine grau) und einem Kniestock von 2,00 m. Die festgesetzte Traufhöhe von max, 3,50 m Höhe wird ebenfalls überschritten. Durch die beantragte Bauweise wird eine Traufhöhe von 5,35 m erreicht.
Der Gemeinderat beschließt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der festgesetzten Dachneigung nicht in Aussicht zu stellen, da entsprechende Präze-denzfälle im Bebauungsplanbereich nicht vorhanden sind. Bezüglich der beantragten Traufhöhe sowie der Farbe des Dacheindeckungsmaterials des geplanten Einfamilienhauses wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt. Jedoch darf die Traufhöhe 4,00 m nicht überschreiten. Der Kniestock ist entsprechend anzupassen.
Beschluss: 10 : 2
4. Vergabe des Planungsauftrages für den Bebauungsplan "An der Schule" sowie die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Seitens der Verwaltung wurden Angebote für die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes "An der Schule" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht eingeholt.
Folgende Planungsbüros wurden beteiligt:
- Ingenieurbüro Sauer + Harrer GmbH, Eggolsheim
- Ingenieurgeseflschaft Friedel und Partner, Bamberg
- Höhnen & Partner Ingenieuraktiengesellschaft, Bamberg
- Meyer & Schmidt, Ingenieurgeselischaft, Lauf
Der Gemeinderat beschließt dem billigstbietenden Planungsbüro Friedel und Partner den Auftrag für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes "An der Schule" sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Preis von 23.745,50 € (brutto) zu erteilen.
Grundlage der Auftragsvergabe ist das Angebot vom 22.10.2013.
Beschluss: 12 : 0
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Brücken-Prüfberichten des TÜV Rheinland. An den Brücken im Gemeindegebiet wurden einige Mängel bereits durch den Bauhof behoben. Andere Mängel, wie zum Beispiel diverse Betonabplatzungen an der Natursteinbrücke "Hintere Dorfstraße" oder der Plattenbrücke "Im Weidengarten" bedürfen einer Betonsanierungsmaßnahme, um die Dauerhaftigkeit der Bauwerke nicht zu gefährden.
Die einzelnen Brücken wurden wie folgt bewertet:
- Brücke im Weidenqarten, Plattenbrücke, Note 2,7
- Fußqängersteg Hintere Dorfstraße, Balkenbrücke, Note 2,5
- Natursteinbrücke Hintere Dorfstraße, Gewölbe- / Bogenbrücke, Note 2,9
- Fußgängersteg Hintere Dorfstraße (Höhe Bergweg), Balkenbrücke Note 2,8
- Brücke Mühläckerstraße, Brücke als geschlossener Rahmen, Note 2,5
- Brücke Schlierbachstraße, Plattenbrücke, Note 2,8
- Am Hohen Rain, Plattenbrücke, Note 2,8
(Note 1,0 -1,4 sehr guter Zustand; Note 1,5-1,9 guter Zustand; Note 2,0-2,4 befriedigender Zustand; Note 2,5 - 2,9 ausreichender Zustand; Note 3,0 - 3,4 nicht ausreichender Zustand; Note 3,5 - 4,0 ungenügender Zustand)
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Kostenermittlung zu beauftragen und entsprechende Angebote für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen einzuholen. Die Sanierungsmaßnahme ist für das Haushaltjahr 2014 einzuplanen. Zur Auftragsvergabe ist dem Gemeinderat eine Leistungsbeschreibung vorzulegen.
Beschluss: 12 : 0
6. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Langensendelbach; Beteiligung der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat nimmt Bezug auf seine Beschlüsse vom 30.08.2011, 12.06.2012 sowie 23.04.2013 und beschließt, keine Bedenken und Anregungen gegen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Langensendelbach zu erheben.
Beschluss: 12 : 0
7. Flächenzuweisung und Grunderwerb des Gemeinschaftsbesitzes der Gemeinden Kunreuth, Igensdorf und Hetzles; Arrondierungs- und Teilungsvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Arrondierungs- und Teilungsvorschläge des Herrn Schenk, Forstrevier Gaiganz zur Kenntnis und beschließt, dem Kauf der Flächenmehrung ca. 4170 m² zum Preis von 0,35 € pro m² zuzustimmen.
Beschluss: 12 : 0
8. Antrag von Johann Bayer auf Verwendung des Gemeindlichen Wappens
Von Dritten dürfen Wappen und Fahnen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 GO). Herr Johann Bayer beantragt nun, auf den Etiketten seiner eigenproduzierten Branntweinflaschen sowie auf Werbematerial künftig das Hetzleser Wappen abringen zu dürfen.
Der Gemeinderat kommt nach eingehender Diskussion zum Ergebnis, dies zu erlauben.
Beschluss: 11 : 0
Gemeinderatsmitglied Michael Bayer stimmt wegen persönlicher Beteiligung irn Sinne von Art. 49 GO nicht mit ab.
9. Berufung zur Wahlleiterin/zum Wahlleiter und ihrer/seiner Stellvertretung für die Kommunalwahl am 16. März 2014
Der Gemeinderat Hetzles beruft den Verwaltungsbeamten Bernhard Weber (wie bereits 2008) gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zum Wahlleiter und Herrn Johann Singer zum Stellvertreter für die Gemeindewahlen am 16. März 2014.
Beschluss: 11 : 0
Gemeinderatsmitglied Johann Singer stimmt wegen persönlicher Beteiligung im Sinne von Art. 49 GO nicht mit ab.
10. Antrag des SV Hetzles auf Gewährung von Zuschüssen für Jugendarbeit für das Jahr 2013
Der SV Hetzles beantragt für das Jahr 2013 einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 4.000,- €. Vom Staat werden 2.826,90 € Übungsleiterzuschuss gewährt (vgl. Bescheid des LRA vom 12.09.13) und durch den Landkreis Forchheim zusatzlich 837,60 € (siehe Schreiben vom 12 09.13), so dass sich von dort insgesamt 3.664,50 € ergeben.
Der Gemeinderat beschließt, dem SV Hetzles für die im Jahr 2013 geleistete Jugendarbeit 4.000,- € zu gewähren.
Beschluss: 12 : 0
11. Anschaffung von Wasserzähleruhren
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Angeboten HTI Gienger KG Nürnberg und Hydrometer GmbH Ansbach für die Ersatzbeschaffung von Wasseruhren.
Die Firma HTI Gienger bietet die Wasseruhren kpl. zum Preis von netto 9.034,50 € an, abzgl. 2 % Skonto, abzgl. 1% Sonderrabatt ist brutto 10.512,72 €. Die Firma Hydrometer bietet die Wasserzahler zum Preis von 10.591,84 € (brutto) an.
Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Preisvergleichs, die Wasseruhren 315 Stück Q3=4 (alt: Qn 2,5) mit austauschbarer Messpatrone und 20 Stk. Q3=10 (alt: Qn 6) zum Preis von insgesamt 10.512,72 € (brutto) bei der Firma HTI Gienger KG Nürnberg zu bestellen.
Beschluss: 12 : 0
12. Vorschläge für den Haushalt 2014
Der Vorsitzende bittet die Gemeinderatsmitglieder um Vorschläge für Maßnahmen, die im Haushalt 2014 berücksichtigt werden sollen.
Ohne Beschluss
13a) Antrag zur Geschäftsordnung; Ergänzung der Tagesordnung um Top 13b - Bauantrag von Herrn Daniel Albert, Hirtengasse 1, Hetzles auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Grundstück FI.-Nr.: 2192/7
Bürgermeister Schmidtlein beantragt gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung die Aufnahme des nachfolgenden Gegenstandes als weiteren Tagesordnungspunkt, da die Angelegenheit für die Gemeinde dringlich ist.
Beschluss: 12 : 0
13b) Bauantrag von Herrn Daniel Albert, Hirtengasse 1, Hetzles auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Grundstück FI.-Nr. 2192/7
Der ursprünglich eingereichte Bauantrag wurde nun nach Erlass der gemeindlichen Einbeziehungssatzung nochmals durch das Landratsamt zur Stellungnahme vorgelegt.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nun nach § 34 BauGB und entspricht nach Art. Maß und Bauweise der Umgebungsbebauung.
Der Gemeinderat beschließt daher im Sinne von § 36 BauBG, dem Vorgang zuzustimmen. Die Grenzbebauung nach der BayBO ist zu prüfen.
Beschluss: 12 : 0
Rechtsaufsichtsbeschwerde - FFW Hetzles; Stellungnahme der Regierung
Bürgermeister Schmidtlein verliest das abschließende Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 06.11.2013 zu der von Gertrud und Edwin Schmidtlein sowie Gerhard Krahl eingelegten Rechtsaufichtsbeschwerde. Danach sehen sowohl Rechtsaufsichts- als auch Mittelbehörde keinen Handlungsbedarf in dieser Sache mehr und erklären sie deshalb für erledigt.
Als Gründe werden einerseits die anwaltschaftliche Widerlegung der Verjährungsvermutung angeführt und andererseits eine ermessenskonforme Wahlfreiheit der Gemeinde, auch im Falle einer bestehenden Verjährung von der Möglichkeit der Einrede im Sinne von Treu und Glauben (§242 BGB) keinen Gebrauch zu machen.
Kugelmann-Dreipunktstreuer; Kommunalfahrzeug
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die erforderliche Reparatur des Winterdienststreuers. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 1.674,73 € (netto) abzüglich 25 % Sonderrabatt.
Asphaltierung Streitbaumstraße
Die Arbeiten werden im März 2014 ausgeführt.
50. Geburtstag Christian
Bürgermeister Schmidtlein schlägt vor, für Christian Polster ein kleines Geschenk im Namen der Gemeinde zu besorgen.
Amtseinführung Susanne Krieger
Der Vorsitzende informiert über die Amtseinführung von Frau Krieger am 07.11.2013.
Veranstaltungskalender 2014
Am 13.11.2013 findet die Besprechung zur Zusammenstellung des Veranstaltungskalenders statt.
Grunderwerbssteuer für das Erbbaurecht des Katholischen Kindergartens
Durch die Einräumung des Erbbaurechts zum 01.01.2010 von der Katholischen Kirchenstiftung zur Gemeinde Hetzles wurde Eigentum am Gebäude übertragen.
Nun erhebt das Finanzamt Bamberg folgerichtig mit Bescheid vom 20.10.2013 Grunderwerbssteuern von insgesamt 38.730 €. Hiergegen hat die Verwaltung zunächst Einspruch eingelegt, da als Besteuerungsgrundlage der volle Wert des heutigen Kindergartens (inklusiv Krippenneubau) angesetzt wurde, aber nach Gemeindesicht nur der reine Kindergarten steuerpflichtig ist. Bis über den Einspruch entschieden wird, muss dennoch mangels aufschiebender Wirkung diese Steuer entrichtet werden. Im Erfolgsfall ist dann mit einer Rückerstattung zu rechnen.
Die Ausgabe wird von Haushaltsstelle 1.4640.9840 genommen, wo jedoch für 2013 nur 12.000 € angesetzt wurden. Da es sich aber haushaltsrechtlich um eine Verpflichtung kraft Gesetzes handelt, ergibt sich die überplanmäßige Ausgabe alternativlos.
Weihnachtsessen 2013
Der Gemeinderat befürwortet ein separates Weihnachtsessen, wie in den letzen Jahren.
Spendenkonto 60. Geburtstag
Bürgermeister Schmidtlein teilt mit, dass knapp 2.000 € auf das Spendenkonto anlässlich seines Geburtstages aufgelaufen sind.